Bilanz 2020: Pandemie hatte keinen Einfluss auf die Sicherheit der Kernanlagen
Im vergangenen Aufsichtsjahr wurden die Kernanlagen der Schweiz sicher betrieben. Die Anzahl der meldepflichtigen Vorkommnisse liegt etwas unter dem Durchschnitt der Vorjahre, wie eine erste Bilanz des ENSI zeigt.
Das ENSI war auch im Jahr 2020 trotz Pandemiesituation sowohl mit angemeldeten als auch mit unangemeldeten Inspektionen regelmässig in den Schweizer Kernanlagen präsent und führte ausserdem die nötigen Aufsichtsgespräche. Damit hat sich das ENSI vergewissert, dass sämtliche Anlagen die Sicherheitsvorgaben einhalten.
Das Kernkraftwerk (KKW) Mühleberg, das am 20. Dezember 2019 den Leistungsbetrieb eingestellt hatte, gilt seit dem 15. September 2020 als endgültig ausser Betrieb genommen. Damit wurde der Schritt vom Betrieb in die Stilllegung vollzogen. Das ENSI hatte die korrekte Umsetzung aller Arbeiten durch regelmässige Inspektionen vor Ort und an Fachgesprächen überprüft. Im Juni 2020 hat das ENSI die erste Stilllegungsphase nach eingehender Überprüfung freigegeben.
Betrieb und Revision der KKW zu Pandemiezeiten
Um das Personal zu schützen und damit den Weiterbetrieb der KKW sicherzustellen, hatten die Betreiber für den Fall einer Pandemie bereits vor dem Auftreten des Coronavirus in der Schweiz entsprechende Massnahmenpläne ausgearbeitet. Somit waren sie auf die Coronavirus-Situation vorbereitet. Dass die gesetzlich festgelegten Mindestbestände des Personals eingehalten wurden, hat das ENSI laufend überprüft.
Angesichts der Coronavirus-Situation haben die Betreiber der Kernkraftwerke Beznau, Gösgen und Leibstadt ihre Planung für die Jahreshauptrevisionen angepasst. Das ENSI hat sich davon überzeugt, dass der Umfang der Revisionsarbeiten in allen Fällen dennoch den gesetzlichen Vorgaben entsprach.
Weniger Vorkommnisse verzeichnet
Die Betreiber der Kernanlagen müssen dem ENSI Vorkommnisse melden, die die Kriterien gemäss der Kernenergieverordnung und dem Regelwerk des ENSI erfüllen.
Die Anzahl der hinsichtlich der nuklearen Sicherheit meldepflichtigen Vorkommnisse lag 2020 etwas unter dem langjährigen Mittelwert:
- 2 Vorkommnisse betrafen das KKW Beznau 1,
- 1 Vorkommnis betraf das KKW Beznau 2,
- 5 Vorkommnisse betrafen beide Blöcke des KKW Beznau,
- 6 Vorkommnisse betrafen das KKW Gösgen,
- 3 Vorkommnisse betrafen das KKW Leibstadt,
- 4 Vorkommnisse betrafen das KKW Mühleberg,
- 3 Vorkommnisse betrafen die Kernanlagen des PSI,
- 2 Vorkommnisse betrafen den Forschungsreaktor der EPF Lausanne,
- 3 Vorkommnisse betrafen das Zentrale Zwischenlager ZZL.
Am Forschungsreaktor an der Universität Basel ereignete sich kein meldepflichtiges Vorkommnis. Die Stilllegung des Forschungsreaktors ist mittlerweile so weit abgeschlossen, dass sich auch in Zukunft keine meldepflichtigen Vorkommnisse mehr ereignen können.
Vorläufige INES-1-Bewertung im KKW Beznau
Das KKW Beznau stellte am 7. Dezember 2020 im Rahmen einer vom ENSI geforderten Überprüfung der Erdbebensicherheit Montageabweichungen bei den Schwingungsdämpfern zweier Notstanddiesel fest. Dieses Vorkommnis führte zu einer vorläufigen INES-1-Bewertung auf der internationalen Ereignisskala. Die Montageabweichungen wurden ordnungsgemäss behoben und beide Blöcke wurden am 21. Dezember 2020 wieder in Betrieb genommen.
Weitere Abklärungen zu einem Teilaspekt des Vorkommnisses laufen derzeit noch. Die INES-Bewertung kann sich daher durch die abschliessende Beurteilung noch ändern. Über die definitiven Resultate wird das ENSI auf seiner Website und in seinem Aufsichtsbericht 2020 im Laufe des Jahres informieren.