Sirenentest 2021 am Mittwoch um 13:30 Uhr

Am Mittwoch, 3. Februar 2021, findet in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Bei einem Störfall in einem Schweizer Kernkraftwerk sorgt das ENSI für eine rasche Orientierung der zuständigen Behörden und Fachstellen.

Wie jedes Jahr am ersten Mittwoch im Februar werden die 7200 Sirenen der Schweiz getestet. Ausgelöst wird über die Sirenen um 13:30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14:00 Uhr weitergeführt werden. Parallel dazu  verbreitet jeder Kanton eine Informationsmeldung via Alertswiss-App.

In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird ab 14:15 Uhr bis spätestens 15:00 Uhr der Wasseralarm getestet. Das Signal besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Die Rolle des ENSI im Notfall


Im Ernstfall, unter anderem auch bei einem schweren Störfall in einem Kernkraftwerk (KKW), würde die Bevölkerung mit Sirenenalarm gewarnt. Bei einem Störfall in einem Schweizer KKW sorgt das ENSI für eine rasche Orientierung der zuständigen Behörden und Fachstellen. Die Fachspezialisten erstellen Prognosen über die Entwicklung der Störfalles in der Anlage, die mögliche Ausbreitung von radioaktiven Stoffen in der Umgebung und deren Konsequenzen.

In einem Ernstfall, bei dem die Gefahr besteht, dass Radioaktivität an die Umgebung abgegeben wird, berät zudem die Notfallorganisation des ENSI das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und den Bundesstab Bevölkerungsschutz bei der Anordnung von Schutzmassnahmen für die Bevölkerung. Um jedes KKW sind zwei Notfallschutzzonen bestimmt. Die Zone 1 umfasst das Gebiet um ein KKW im Radius von drei bis fünf Kilometern, Zone 2 ein Gebiet mit einem Radius von ca. 20 Kilometern. Die Alarmierung kann gezielt in denjenigen Gebieten, in denen Schutzmassnahmen erforderlich sind, erfolgen.

Die Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Kantonen, Regionen, Gemeinden und den Betreibern der Kernanlagen sind in der eidgenössischen Notfallschutzverordnung geregelt.

Verhaltensempfehlung bei einem echten Sirenenalarm

Der Allgemeine Alarm wird ausgelöst, wenn eine Gefährdung für die Bevölkerung besteht. Beim echten Sirenenalarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ist die Bevölkerung angehalten:

  • Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren,
  • die Anweisungen der Behörden zu befolgen und
  • die Nachbarn zu informieren.

Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.

Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert.