Bundesgericht bestätigt korrekte Beurteilung des 10’000-jährlichen Erdbebens

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von mehreren Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Erdbebensicherheitsnachweis für das Kernkraftwerk Beznau im Hauptpunkt abgewiesen. Das ENSI nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils muss das ENSI keine neuen Erdbebennachweise vom Kernkraftwerk Beznau verlangen, weil es diese bereits im Jahr 2016 gefordert hat.

Das ENSI nimmt den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, die Beschwerde von mehreren Privatpersonen bezüglich der Erdbebensicherheit des Kernkraftwerks Beznau (KKB) im Hauptpunkt abzuweisen. Die Beschwerdeführer hatten eingebracht, dass ein Erdbeben mit einer jährlichen Wahrscheinlichkeit von 1:10’000 der Störfallkategorie 2 zuzuordnen sei und folglich eine Strahlendosis von lediglich 1 Millisievert als zulässiger Grenzwert zu gelten habe.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde im Hauptpunkt ab. Es fordert das ENSI jedoch dazu auf, «von der Betreiberin des KKB den entsprechenden, sich auf aktuelles Recht stützenden Sicherheitsnachweis zu verlangen», falls dieser nicht bereits verlangt worden sei.

Diesen Sicherheitsnachweis hat das ENSI bereits im Jahr 2016 vom KKW Beznau verlangt: Unmittelbar nach der Aktualisierung der Gefährdungsannahmen hat das ENSI neue Erdbebensicherheitsnachweise der Schweizer Kernkraftwerke in drei Etappen gefordert. Die Überprüfung der in der ersten Etappe eingereichten Nachweise für das 10’000-jährliche Erdbeben wurde im Februar 2021 abgeschlossen. Die Unterlagen für die weiteren Etappen wurden beim ENSI bereits eingereicht oder sind momentan im Stadium der Einreichung. Sie beinhalten unter anderem die vom Bundesgericht erwähnten Sicherheitsnachweise des Kernkraftwerks Beznau für Erdbeben der Störfallkategorie 2 mit einem zulässigen Dosiswert von maximal 1 mSv. Deshalb besteht für das ENSI kein Anlass, aufgrund des Bundesgerichtsurteils neue Nachweise zu verlangen.