Öffentliche Anhörung zur Neuausgabe der Richtlinie ENSI-G09
Das ENSI gibt die Richtlinie über die Dokumentation der Kernanlagen neu heraus. Sie behandelt nicht mehr nur die Betriebsdokumentation, sondern zusätzlich auch die Baudokumentation. Erstmals werden die Pflichten zur Aufbewahrung der Dokumentation und zu deren Übergabe nach dem Abschluss der Stilllegung präzisiert. Die Anhörung zum Entwurf ist öffentlich und dauert bis zum 30. September 2021.
Die geplante Neuausgabe der Richtlinie ENSI-G09 soll die Ausgabe vom Juni 2014 ersetzen. Die beiden hauptsächlichen Unterschiede zur vorherigen Ausgabe betreffen den Geltungsbereich der Richtlinie sowie die neuen Kapitel zur Aufbewahrung (Kapitel 9) und zur Übergabe der Dokumentation (Kapitel 10), die im Anhang 4 der Richtlinie konkretisiert werden.
Die Ausgabe vom Juni 2014 umfasst Anforderungen für die Betriebsdokumentation gemäss Art. 41 und Anhang 3 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11) sowie für die Dokumentation gemäss der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen vom 9. Juni 2006 (VAPK; SR 732.143.1). Die Neuausgabe regelt auch die Anforderungen an die Baudokumentation gemäss Art. 27 KEV sowie die Dokumentation gemäss Art. 70 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung vom 26. April 2017 (StSV; SR 814.501).
Im Rahmen der Änderung der Richtlinie ENSI-G09 wird ein bisher in der betreffenden Richtlinie enthaltener Inhalt zur Staffelung sicherheitsrelevanter Grössen in der Technischen Spezifikation in die Richtlinie ENSI-G02 verschoben. Die entsprechenden Änderungen der Richtlinie ENSI-G02 sind ebenfalls Gegenstand der öffentlichen Anhörung.
Die Anhörung zum Entwurf der Neuausgabe der Richtlinie ENSI-G09 ist öffentlich und dauert bis zum 30. September 2021.