Aufsichtsbericht 2020: Kernanlagen erfüllten Anforderungen an die nukleare Sicherheit

Alle Kernanlagen befanden sich in einem sicherheitstechnisch guten Zustand: Diese Bilanz zieht das ENSI im Aufsichtsbericht 2020. Die Anzahl Vorkommnisse lag im Bereich der Vorjahre. Dank der frühzeitigen Vorkehrungen der Betreiber hatte die Covid-19-Pandemie keinen Einfluss auf die Sicherheit der Anlagen.

Alle Kernanlagen in der Schweiz hielten im Jahr 2020 die bewilligten Betriebsbedingungen ein. Die Abgabe radioaktiver Stoffe der Kernanlagen an die Umwelt lag weit unterhalb der in den Bewilligungen festgelegten Limiten. Im Berichtsjahr kam es in den Kernanlagen insgesamt zu 29 meldepflichtigen Vorkommnissen. Im Vorjahr waren es deren 30. Auf der von 0 bis 7 reichenden internationalen Ereignisskala INES ordnete das ENSI 28 der 29 Vorkommnisse der Stufe 0 zu. Vorkommnisse der Stufe 0 haben keine sicherheitstechnische Bedeutung. Eine Montageabweichung bei den Schwingungsdämpfern von zwei Notstanddieselgeneratoren im  Kernkraftwerk (KKW) Beznau wurde mit INES 1 bewertet. Im KKW Gösgen kam es am 19. Oktober 2020 zu einer ungeplanten Reaktorschnellabschaltung. Brennelementschäden waren keine zu verzeichnen.

Für das KKW Mühleberg stand das Berichtsjahr bis zum 15. September 2020 im Zeichen der Etablierung des technischen Nachbetriebs. Seither gilt es als endgültig ausser Betrieb genommen und befindet sich in der ersten Phase der Stilllegung.

Für das KKW Mühleberg stand das Berichtsjahr bis zum 15. September 2020 im Zeichen der Etablierung des technischen Nachbetriebs. Seither gilt es als endgültig ausser Betrieb genommen und befindet sich in der ersten Phase der Stilllegung.

Fokus auf sicherheitstechnisch relevante Revisionsarbeiten

Die Betreiber der Kernanlagen reagierten früh mit strengen Vorkehrungen auf die Covid-19-Pandemie. Sie waren gut vorbereitet und verfügten aufgrund der Erkenntnisse aus der Schweinegrippe-Pandemie von 2009/2010 über entsprechende Massnahmenpläne. So konnte der vorgeschriebene Mindestpersonalbestand für den sicheren Betrieb der Kernanlagen auch in dieser heraufordernden Situation aufrechterhalten werden. Die KKW Beznau, Leibstadt und Gösgen passten situationsbedingt den Umfang ihrer Jahreshauptrevisionen an und konzentrierten sich auf sicherheitstechnisch relevante Arbeiten. Der Umfang der Revisionen entsprach den gesetzlichen Vorgaben.

Richtlinie zu den geologischen Tiefenlagern überarbeitet

In der aktuellen Etappe 3 des Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager werden drei Standorte weiter untersucht: Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Um den Kenntnisstand über den Untergrund für die definitive Standortwahl zu vertiefen, führte die Nagra in den Jahren 2018 bis 2020 in diesen drei Standortgebieten Bohrungen durch. Das ENSI begleitete diese Arbeiten mit Freigaben, Audits und Inspektionen auf den Bohrplätzen.

In der aktuellen Etappe 3 des Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager werden drei Standorte weiter untersucht: Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Um den Kenntnisstand über den Untergrund für die definitive Standortwahl zu vertiefen, führte die Nagra in den Jahren 2018 bis 2020 in diesen drei Standortgebieten Bohrungen durch. Das ENSI begleitete diese Arbeiten mit Freigaben, Audits und Inspektionen auf den Bohrplätzen.

In den Jahren 2018 bis 2020 wurde zudem die Richtlinie ENSI-G03 zu den geologischen Tiefenlagern grundlegend überarbeitet und auf Januar 2021 in Kraft gesetzt. Gegenstand der Richtlinie ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung, der mit der geologischen Tiefenlagerung dauerhaft gewährleistet sein muss, sowie die dazugehörigen Schutzkriterien.