ENSI veröffentlicht neue Richtlinie ENSI-G12
Das ENSI hat zum anlageninternen Strahlenschutz die neue Richtlinie ENSI-G12 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. November 2021.
Das ENSI hat die neue Richtlinie ENSI-G12 «Anlageninterner Strahlenschutz» publiziert. Die Richtlinie regelt alle Massnahmen, die für den Strahlenschutz innerhalb einer Kernanlage nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ergriffen werden müssen.
Die Regelungen für den Strahlenschutz in Kernanlagen waren bisher in der Richtlinie HSK-R-07 festgeschrieben. Wichtige Anforderungen der Richtlinie HSK-R-07 flossen in die totalrevidierte, seit dem 1. Januar 2018 gültige Strahlenschutzverordnung ein. Allerdings wurden nicht alle Anforderungen aus der Richtlinie HSK-R-07 übernommen, weshalb in der gleichzeitig in Kraft getretenen Verordnung über den Umgang mit radioaktivem Material (UraM; SR 814.554) das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das ENSI aufgefordert wurden, weitere Vorschriften zu erlassen.
Diese Vorschriften betreffen beispielsweise die Vermeidung unnötiger Aktivierungen, die Reinigung des Reaktorwassers sowie Dekontaminationsmassnahmen während des Betriebs. Dem Rechtfertigungs- sowie dem Optimierungsgrundsatz folgend wurden in diesem Bereich in den letzten Jahren grosse Fortschritte erzielt, beispielsweise bei Systemdekontaminationen. Neben der Dosisreduktion beim Personal im Normalbetrieb ist die Reduktion unnötiger Aktivität als Vorsorgemassnahme zur Begrenzung von Störfallauswirkungen sowie zur Vereinfachung des Rückbaus von Kernanlagen relevant.
Die bisherige Richtlinie HSK-R-07 wird zurückgezogen. Die Richtlinie ENSI-G12 gilt ab dem 1. November 2021.