ENSI publiziert neue Richtlinie ENSI-G23 und aktualisiert Richtlinie ENSI-G05

Das ENSI regelt in der neuen Richtlinie ENSI-G23 die Auslegungsanforderungen spezifisch für andere Kernanlagen als Kernkraftwerke und geologische Tiefenlager. Zudem veröffentlicht das ENSI eine Neuausgabe der Richtlinie ENSI-G05 zu Behältern für die Zwischenlagerung.

Neue Richtlinie ENSI-G23 «Auslegung anderer Kernanlagen»

Im Rahmen der Aufsicht hat sich gezeigt, dass die Anforderungen an die Auslegung der anderen Kernanlagen spezifisch festzulegen sind, da die bestehenden Anforderungen für Kernkraftwerke nur bedingt übertragbar sind. Dies betrifft zum Beispiel die Anlagen der Zwilag, die Anlagen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle des Paul Scherrer Instituts (PSI) und das PSI-Hotlabor.

Andere Kernanlagen unterscheiden sich von Kernkraftwerken insbesondere dadurch, dass sie keine zusätzlichen Sicherheitssysteme benötigen, damit die Wärmeabfuhr – auch bei einem Störfall – sichergestellt wird. Bei Kernkraftwerken hingegen muss die Wärmeabfuhr aus dem Reaktor und den Brennelementlagerbecken über eine Reihe Betriebs- und Sicherheitssysteme aktiv erfolgen.

Die neue Richtlinie ENSI-G23 trägt den Besonderheiten anderer Kernanlagen nun detailliert Rechnung. Mit ihr werden die Auslegungsgrundsätze, die in bestehenden Richtlinien festgelegt sind, sowohl für neue als auch für in Betrieb stehende andere Kernanlagen präzisiert.

Aktualisierung der Richtlinie ENSI-G05 «Auslegung und Fertigung von Transport- und Lagerbehältern für die Zwischenlagerung»

Grundsätzlich hat sich die Richtlinie ENSI-G05 zur Auslegung und Fertigung von Transport- und Lagerbehältern, die bei der Zwischenlagerung abgebrannten Brennstoffs und hochaktivem Abfall zum Einsatz kommen, bewährt. Allerdings haben sich seit der Ausgabe aus dem Jahr 2008 diverse Randbedingungen geändert. An dieser Stelle seien zwei Bespiele erwähnt:

  • Da nach heutigem Schweizer Recht defekte Brennstäbe nicht wiederaufbereitet werden dürfen, müssen diese der trockenen Zwischenlagerung zugeführt werden. International gibt es bereits lizenzierte Behältnisse für defekte Brennstäbe, welche in Transport- und Lagerbehälter eingestellt werden können. Deshalb wurde die Richtlinie ENSI-G05 um die Anforderungen an diese Behältnisse erweitert.
  • Auf Basis der Erkenntnisse, die bei der Fertigung von Transport- und Lagerbehältern seit der Inkraftsetzung der vorherigen Fassung der Richtlinie gewonnen wurden und aufgrund der Tatsache, dass die Fertigung bei unterschiedlichen Herstellern erfolgt, wurden die Anforderungen an die Fertigung präzisiert.

Solche Änderungen und Neuerungen sind in den Vorgaben in der Neuausgabe der Richtlinie ENSI-G05 nun berücksichtigt.