BFE: Nagra legt Entsorgungsprogramm 2021 vor

Die Nagra hat heute beim Bundesamt für Energie das Entsorgungsprogramm 2021 eingereicht. Das Entsorgungsprogramm 2021 wird nun unter anderem vom ENSI überprüft.

Die Medienmitteilung des Bundesamts für Energie:

Bern, 15.12.2021 – Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat heute beim Bundesamt für Energie das Entsorgungsprogramm 2021 eingereicht. Dieses dokumentiert das grundsätzliche Vorgehen von der Planung bis hin zum Verschluss der Tiefenlager für radioaktive Abfälle und enthält Angaben über Herkunft, Art und Menge der Abfälle, deren Zuteilung zu den geologischen Tiefenlagern und zum Finanzplan.

Kernenergiegesetz und -verordnung verpflichten die Entsorgungspflichtigen, den zuständigen Behörden ein Entsorgungsprogramm vorzulegen und dieses alle fünf Jahre anzupassen. 2016 hatte die Nagra das letzte Entsorgungsprogramm eingereicht. Es wurde nach behördlicher Prüfung am 22.11.2018 vom Bundesrat genehmigt.

Zweck des Entsorgungsprogramms

Im Entsorgungsprogramm dokumentieren die Entsorgungspflichtigen das grundsätzliche Vorgehen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen bis hin zur Realisierung sicherer Tiefenlager und deren Verschluss. Sie zeigen auf, welche Entscheide wann erfolgen sollen, auf welchen Grundlagen sie beruhen und wie diese erarbeitet werden. Das Entsorgungsprogramm nimmt keine Entscheide vorweg, die im Rahmen der laufenden Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager oder in den späteren Bewilligungsverfahren getroffen werden. Der Sachplan geologische Tiefenlager bildet eine wichtige Grundlage für das Entsorgungsprogramm, indem er wesentliche Teile des Realisierungsplans der geologischen Tiefenlager festlegt.

Inhalte des Entsorgungsprogramms

Das Entsorgungsprogramm enthält Angaben zu Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle, ihre Konditionierung, Charakterisierung und Inventarisierung. Weiter beschreibt es die Auslegungskonzepte und die Ausgestaltung der geologischen Tiefenlager, die Zuteilung der Abfälle und den Realisierungsplan für den Bau der Lager. Schliesslich dokumentiert es die Dauer und die nötigen Kapazitäten der zentralen und der dezentralen Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle, die Kosten und Finanzierung der Entsorgung sowie das Informationskonzept der Nagra. Zusammen mit dem Entsorgungsprogramm muss die Nagra gemäss bundesrätlicher Auflage auch einen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsplan (RD&D-Plan) einreichen. Darin sollen Zweck, Umfang, Art und zeitliche Abfolge der zukünftigen RD&D-Aktivitäten sowie der Umgang mit offenen Fragen dokumentiert werden.

Überprüfung des Entsorgungsprogramms

Das Entsorgungsprogramm 2021 wird nun durch das Bundesamt für Energie BFE, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie die Kommission für nukleare Sicherheit KNS überprüft. Die behördlichen Gutachten sowie alle relevanten Dokumente und Berichte werden voraussichtlich Anfang 2023 vorliegen und der Bundesrat gegen Mitte 2023 über das Entsorgungsprogramm entscheiden.