Bundesrat genehmigt den Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2021 des ENSI-Rates

Der ENSI-Rat überwacht die Aufsichtstätigkeit und die Geschäftsführung des ENSI und erstellt darüber jährlich einen Bericht. An seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 hat der Bundesrat den Tätigkeits- und Geschäftsbericht des ENSI-Rates für das Jahr 2021 genehmigt.

Das ENSI nahm die Aufsicht über die Schweizer Kernanlagen im Jahr 2021 wirksam und kompetent wahr. Zu diesem Schluss gelangt der ENSI-Rat, der als strategisches und internes Aufsichtsorgan die strategischen Ziele der Schweizer Nuklearbehörde für jeweils vier Jahre in einem Leistungsauftrag festlegt. In jährlichen Leistungsvereinbarungen sind diese Ziele konkretisiert, deren Erreichung der ENSI-Rat in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht beurteilt.

Bei seiner internen Aufsichtstätigkeit setzte der ENSI-Rat im Jahr 2021 einen Schwerpunkt im Bereich Unabhängigkeit. Die Trennung der Nuklearaufsicht von Wirtschaft und Politik sowie die Aufsicht über das ENSI durch ein Fachgremium, den ENSI-Rat, haben sich bewährt. Dies bestätigte die IRRS-Mission der IAEA im Jahr 2021, welche überdies die Aufsichts- und Sicherheitskultur des ENSI lobte.

Der Tätigkeits- und Geschäftsbericht wurde vom Bundesrat am 10. Juni 2022 genehmigt und damit der ENSI-Rat für das Geschäftsjahr 2021 entlastet.

Der ENSI-Rat dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ENSI für ihren engagierten Einsatz in der Aufsicht über die nukleare Sicherheit und Sicherung.


Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte das Fachsekretariat des ENSI-Rates.