Flüssige radioaktive Abgaben der Schweizer Kernanlagen sind auf tiefem Niveau

Die flüssigen radioaktiven Stoffe der Schweizer Kernanlagen, die in Aare und Rhein gelangen, liegen weit unterhalb der behördlich festgelegten Abgabelimiten. Zu diesem Schluss kommt das ENSI im achten Schweizer Bericht zur Umsetzung der OSPAR-Empfehlung über radioaktive Ableitungen.

Die radioaktiven Stoffe aus den Schweizer Kernanlagen, die über das Abwasser in Aare und Rhein gelangen, liegen weit unterhalb den behördlich festgelegten Abgabelimiten. Zum 8. Schweizer Bericht über die Umsetzung der OSPAR-Empfehlung über radioaktive Ableitungen.

Zum Schutz der Umwelt kommen in den Schweizer Kernanlagen für die Behandlung radioaktiven Abwassers die Prinzipien der besten verfügbaren Technologie und der besten Vorgehensweise in Bezug auf die Umwelt zur Anwendung. Dies hält das ENSI im aktuellen Bericht über die Implementierung der OSPAR-Empfehlung fest.

Das Komitee zu radioaktiven Substanzen der OSPAR-Kommission bestätigte das Schweizer Ergebnis in seiner jährlichen Sitzung, an der der Schweizer Bericht vorgestellt und diskutiert wurde. Der achte Bericht der Schweiz wurde nun von der OSPAR-Kommission veröffentlicht.

Bei der OSPAR-Konvention handelt es sich um ein Abkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks. Das ENSI vertritt die Schweiz im Komitee zu radioaktiven Substanzen, dem Radioactive Substances Committee. Als OSPAR-Vertragspartei ist die Schweiz dazu verpflichtet, neben dem jährlichen Bericht über die schweizerischen flüssigen radioaktiven Abgaben periodisch einen zusammenfassenden Umsetzungsbericht einzureichen.

Was steht hinter OSPAR?

Im Rahmen der OSPAR-Konvention arbeiten 15 europäische Regierungen und die EU zusammen, um die Meeresumwelt des Nordostatlantiks zu schützen. OSPAR steht für «Oslo» und «Paris»: OSPAR begann 1972 mit dem Osloer Abkommen über die Abfallbeseitigung in der Nordsee, im Eismeer und im Nordatlantik. Das Abkommen wurde mit dem Pariser Abkommen von 1974 auf landseitige Meeresverschmutzungsquellen und die Offshore-Industrie ausgeweitet. Diese beiden Abkommen wurden 1992 im OSPAR-Abkommen vereinheitlicht, aktualisiert und erweitert.

Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien wird im Rahmen der OSPAR-Kommission koordiniert. Sie wird durch fünf Hauptausschüsse unterstützt. Die Schweiz ist seit 1998 Vertragspartei des Übereinkommens. Das ENSI vertritt die Schweiz im Komitee zu radioaktiven Substanzen (Radioactive Substances Committee).

Abgaben werden seit 20 Jahren immer weiter reduziert

Der achte OSPAR-Bericht der Schweiz deckt den Zeitraum von 2015 bis 2020 ab. Für die Bewertung zieht die OSPAR-Empfehlung Indikatoren für die Ableitungen, die Umweltauswirkungen und die Strahlendosen für die Bevölkerung heran.

Die flüssigen radioaktiven Stoffe der Schweizer Kernanlagen, die in Aare und Rhein gelangen, liegen weit unterhalb der in den Betriebsbewilligungen festgelegten maximal zulässigen Abgaberaten und Aktivitätskonzentrationen (Abgabelimiten). Die Gesamtsumme der Ableitungen (ohne Tritium) zeigt über die letzten zwei Jahrzehnte aufgrund technischer und betriebswirtschaftlicher Verbesserungen einen rückläufigen Trend. Auch wurde der durch das ENSI vorgegebene Zielwert von einem Gigabecquerel (ohne Tritium) pro Jahr von allen Kernanlagen seit 2016 unterschritten.

Die Kontrollmassnahmen zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung

Wichtige Kontrollmassnahmen, die dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen, sind:

  • die Überwachung der Direktstrahlung,
  • die Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung der Kernanlagen,
  • die Abgabelimitierung und
  • die Berechnung der Dosis aus den erfolgten Emissionen.

Gemäss Art. 112 der Strahlenschutzverordnung dürfen radioaktive Stoffe geringer Aktivität über die Abluft an die Atmosphäre und über das Abwasser an Oberflächengewässer abgegeben werden (Emissionen). Für jede Abgabestelle legt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) als Bewilligungsbehörde die maximal zulässigen Abgaberaten und Aktivitätskonzentrationen fest. Zusätzlich definiert das ENSI als Aufsichtsbehörde in anlagenspezifischen Abgabereglementen das sogenannte Umgebungsüberwachungsprogramm.

In der Schweiz ist die Kontrolle der Abgaben Sache der Kernanlagenbetreiber. Das ENSI überwacht wiederum, dass dies einwandfrei geschieht und die Abgabevorschriften eingehalten werden. Zu diesem Zweck führt das ENSI eigene Messungen und Inspektionen durch: von der Kontrolle der Messsysteme bis zu Vergleichsmessungen von Proben aus dem Abwasser- und Abluftsystem.

Überwachung der radioaktiven Abgaben aus kerntechnischen Anlagen und deren Einfluss auf die Umgebung

Die Abgaben radioaktiver Stoffe aus Kernanlagen über Abwasser und Fortluft werden laufend zum Schutz von Umwelt und Bevölkerung überwacht. Das ENSI veröffentlicht monatlich die jeweiligen Emissionsdaten der Kernkraftwerke auf seiner Website.

Dazu kommen Immissionsmessungen. Unter anderem betreibt das ENSI das Messnetz zur automatischen Dosisleistungsüberwachung in der Umgebung der Kernkraftwerke (MADUK). Das ENSI berichtet über die Ergebnisse seiner Aufsicht im Bereich Strahlenmessungen und Umgebungsüberwachung für die Schweizer Kernanlagen im jährlichen Strahlenschutzbericht. Darüber hinaus sind sämtliche Ergebnisse der Umweltüberwachung (nicht nur für Nukleareinrichtungen) im Jahresbericht «Umweltradioaktivität und Strahlendosen in der Schweiz» des Bundesamts für Gesundheit dokumentiert.