ENSI publiziert neue Richtlinie ENSI-B08
Das ENSI setzt die Richtlinie ENSI-B08 «Sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen: Wiederkehrende zerstörungsfreie Prüfungen» in Kraft. Die Richtlinie löst die entsprechenden Vorgaben des Nuklearinspektorats des SVTI ab.
Die Richtlinie ENSI-B08 regelt die Anforderungen an wiederkehrende zerstörungsfreie Prüfungen sicherheitstechnisch klassierter Behälter und Rohrleitungen von Kernkraftwerken. Bisher waren diese Anforderungen in der Festlegung NE-14 des Nuklearinspektorats des SVTI definiert. Mit der Richtlinie ENSI-B08 sind nun sämtliche ehemalige SVTI-Vorgaben durch auf die Kernenergiegesetzgebung abgestützte ENSI-Richtlinien abgelöst und inhaltlich aktualisiert.
Die Anforderungen an die Instandhaltung von sicherheitstechnisch klassierten Behältern und Rohrleitungen (BRK) sind demnach in folgenden ENSI-Richtlinien geregelt:
- ENSI-B01 «Alterungsüberwachung»,
- ENSI-B06 «Sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen: Instandhaltung»,
- ENSI-B07 «Sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen: Qualifizierung der zerstörungsfreien Prüfungen» und
- ENSI-B08 «Sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen: Wiederkehrende zerstörungsfreie Prüfungen».
Damit ist der Auftrag aus Artikel 4 der Verordnung über sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen in Kernanlagen (VBRK) vollumfänglich umgesetzt.