Meldepflichten der Kernanlagen: Revision der Richtlinie ENSI-B03

Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-B03 «Meldungen der Kernanlagen» punktuell revidiert und nun veröffentlicht.

Ob Vorkommnisse, Anlageänderungen oder Ereignisse von öffentlichem Interesse: Die Kriterien, nach denen Kernanlagen gemäss Art. 38 der Kernenergieverordnung dem ENSI Meldung machen müssen, sind in der Richtlinie ENSI-B03 (Ausgabe Juli 2021) genau geregelt. Nach der öffentlichen Anhörung veröffentlicht das ENSI nun eine revidierte Fassung der Richtlinie ENSI-B03 «Meldungen der Kernanlagen».

Die einzige Änderung betrifft das Meldekriterium unter Kap. 5.1.2.2 Bst. c. Damit sollen Ereignisse erfasst werden, die mit einer Freisetzung, Verschleppung oder Ausbreitung von radioaktiven Stoffen innerhalb einer Kernanlage einhergehen und die nicht über andere Meldekriterien abgedeckt sind.