Convention on Nuclear Safety beurteilt zwei Länderberichte aus der Schweiz

Gebäude der IAEA in Wien mit Länderflaggen im Vordergrund
Gebäude der IAEA in Wien

Vorankündigung vom 17. März 2023

Vom 20. bis und mit 31. März 2023 nimmt das ENSI an der neunten Überprüfungskonferenz der Convention on Nuclear Safety der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA in Wien teil. An der diesjährigen Konferenz werden der achte und neunte Länderbericht der Schweiz beurteilt.

Die Überprüfungskonferenz 2023 der Convention on Nuclear Safety (CNS) ist von besonderer Bedeutung, da erstmals zwei Länderberichte der Schweiz diskutiert werden: Die achte Konferenz 2020 musste aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und im Jahr 2022 hat die Schweiz der IAEA bereits den neunten Länderbericht eingereicht. Ende März beurteilt die CNS in der Folge sowohl den achten als auch den neunten Länderbericht der Schweiz. Beide Berichte zeigen auf, dass die Schweiz die Vorgaben des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit einhält.

ENSI-Direktor Marc Kenzelmann leitet die Schweizer Delegation bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Bereiche des ENSI. Das ENSI wird die Schweizer Länderberichte präsentieren und nachfolgend am Peer-Review-Prozess sowie an den technischen und politischen Verhandlungen teilnehmen.

Während der ersten Woche der neunten CNS finden die Länderpräsentationen in sieben Ländergruppen statt. Sowohl die Präsentation als auch die Diskussion der Schweizer Länderberichte werden am 22. März durchgeführt.

Die zweite Woche ist der Zusammenfassung aus den Ländergruppen und der Diskussion der Themenschwerpunkte «Sicherheitskultur» und «Alterungsmanagement» gewidmet. Ausserdem wird die finale Verhandlung im Plenum des Abschlussberichtes der Konferenz, des sogenannten Summary Reports, im Fokus stehen.

Convention on Nuclear Safety CNS

Die CNS ist ein internationales Abkommen, das weltweit verbindliche Sicherheitsstandards zur globalen nuklearen Sicherheit vorgibt und einen regelmässigen Überprüfungsprozess durchläuft. Sie war das erste rechtlich verbindliche Instrument im Bereich der Sicherheit von Kernkraftwerken auf internationaler Ebene.

Die Schweiz gehört zu den Gründerstaaten, die die Konvention 1995 unterzeichnet haben und setzt sich aktiv dafür ein, dass die Sicherheitsstandards eingehalten und gestärkt werden. Zusammen mit der Schweiz verpflichten sich zurzeit 90 weitere Staaten, alle drei Jahre einen spezifischen Länderbericht zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens an die IAEA einzureichen und an der anschliessenden internationalen Überprüfungskonferenz in Wien teilzunehmen.

Auf Initiative der Schweiz fand 2015 eine Diplomatische Konferenz im Rahmen des Übereinkommens statt. Die Schweiz hatte 2013 einen Änderungsvorschlag für die Konvention eingereicht, die Anforderungen an die Auslegung und den Bau von Kernkraftwerken dem Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Neue Kernkraftwerke sollten demnach nach den neuesten Sicherheitsstandards und Technologien ausgelegt und gebaut, sowie existierende Kernkraftwerke einer Nachrüstpflicht, wie sie in der Schweiz und in europäischen Ländern umgesetzt wird, unterstellt werden. Diese sogenannte «Wiener Erklärung» wurde von den Vertragsstaaten der CNS angenommen und ist seit der letzten Überprüfungskonferenz 2017 fester Bestandteil des Übereinkommens und dessen Überprüfungsprozesses.