„Aufgrund eines Gerichtsverfahrens musste die Stellungnahme zum Langzeitbetrieb vorgezogen werden“

Georg Schwarz
Georg Schwarz, Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke und stellvertretender Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI.

Ursprünglich hätten die Forderungen zum Langzeitbetrieb und zur periodischen Sicherheitsüberprüfung zusammen erfolgen sollen, erklärt Georg Schwarz, Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke und stellvertretender Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI im Interview.

Herr Schwarz, welches ist – kurz zusammengefasst – das Fazit der periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) 2010 des Kernkraftwerks Mühleberg?

Georg Schwarz: Das Kernkraftwerk Mühleberg ist in einem guten Zustand und wird sicher betrieben. Wir haben aber auch Verbesserungsbedarf festgestellt, der sich in 26 Forderungen niederschlägt.

Mitte November 2013 hat das ENSI die Forderungen zur Restlaufzeit des Kernkraftwerks Mühleberg verfügt. Nun folgen weitere Forderungen. Worin liegt der Unterschied?

Bei einer PSÜ werden die kraftwerksspezifische Betriebserfahrung der letzten zehn Jahre sowie der aktuelle Zustand ausgewertet und mit relevanten Betriebserfahrungen anderer Kernkraftwerke verglichen. Die Forderungen in der Stellungnahme zur PSÜ dienen dazu, die Verbesserungen umzusetzen, die aus den Erkenntnissen der Analyse der Betriebserfahrung gewonnen wurden.

Und die Forderungen für die Restlaufzeit?

Die Forderungen für die Restlaufzeit des Kernkraftwerks Mühleberg beruhen auf den Forderungen zum unbefristeten Langzeitbetrieb, die wir im Dezember 2012 gestellt haben. Bei einem Langzeitbetriebsnachweis geht es um einen Ausblick auf einen Weiterbetrieb weit über 40 Jahre hinaus. Die Forderungen daraus dienen dazu, die Sicherheitsreserven für diesen Langzeitbetrieb zu erhöhen.

Weshalb wurden die Forderungen zum Langzeitbetrieb und jene zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung nicht zusammengelegt?

Das war die ursprüngliche Absicht. Aufgrund des Gerichtsverfahrens zu Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung musste aber die Stellungnahme zum Langzeitbetrieb vorgezogen werden.

Sie bemängeln in der Stellungnahme zur PSÜ 2010, dass der Verwaltungsrat der BKW Energie AG seine Verpflichtung nicht genügend wahrnahm, auf systematische Weise die Sicherheit des Kernkraftwerks Mühleberg zu bewerten, um vorausschauend die nötigen Verbesserungen einzuleiten. Hat sich das mit dem Entscheid des BKW-Verwaltungsrats Ende Oktober 2013 geändert?

Mit dem Entscheid, das Kernkraftwerk Mühleberg 2019 ausser Betrieb zu nehmen, hat die BKW Klarheit geschaffen. Wir haben mit den Forderungen, die wir im November 2013 verfügt haben, aufgezeigt, was wir für einen Betrieb bis 2019 als notwendig erachten. Die BKW verfügt damit über klare Vorgaben für die Restlaufzeit.

Bereits in der Stellungnahme zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung 2005 haben Sie gefordert, dass das Kernkraftwerk Mühleberg die Abgabe von radioaktiven Stoffen mit dem Abwasser auf einen Zielwert von weniger als 1 GBq pro Jahr senkt. Warum müssen Sie das nun wieder fordern?

Die flüssigen Abgaben des Kernkraftwerks Mühleberg liegen unterhalb der vorgegebenen Limiten. Zudem hat das Kernkraftwerk Mühleberg die flüssigen Abgaben seit der PSÜ 2005 erheblich senken können. Trotz der bisherigen Anstrengungen ist der Zielwert aber noch nicht vollständig erreicht. Deshalb muss der Werksbetreiber noch weiter investieren.