Systematische Sicherheitsbewertungen des Betriebs von Kernanlagen
ENSI-G08/d
Systematische Sicherheitsbewertungen des Betriebs von Kernanlagen werden vom Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) in Art. 22 Abs. 2 Bst. d verlangt. Die Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) konkretisiert die Anforderungen in Art. 33. Die Richtlinie ENSI-G08 regelt für in Betrieb stehende Kernanlagen den Umfang und das Vorgehen.
Mit den systematischen Sicherheitsbewertungen werden durch eine geeignete Erfassung, Aggregierung und Analyse der sicherheitsrelevanten Feststellungen und Änderungen folgende Ziele verfolgt:
a. Bewertung der Betriebserfahrung in den gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst. a bis e KEV geforderten Gebieten
b. Bewertung der Betriebserfahrung der Anlage insgesamt
c. Festlegung von aus a und b abgeleiteten Massnahmen zur Optimierung der Anlagensicherheit
d. Bewertung der sicherheitsrelevanten Änderungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Sicherheit in den gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst. a bis e KEV geforderten Gebieten und die Sicherheit der Anlage insgesamt
e. Überprüfung des Erfolgs der unter d bewerteten Änderungen
f. frühzeitiges Erkennen von Mustern und Trends, welche auf eine Veränderung der Anlagensicherheit hinweisen
Die in Art. 33 Abs. 2 KEV geforderten systematischen Sicherungsbewertungen sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
(Diese Richtlinie wurde am 16.12.2021 aktualisiert.)
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