Urteil des Bundesgerichts zur Beschwerde zum Nachweis der Hochwassersicherheit des KKW Mühleberg vom 5. Oktober 2018

Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde von zwei Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg eingetreten. Diese wollten damit die rechtliche Grundsatzfrage klären, ob mobile Ausrüstung unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden darf.

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