KKL: Unerwarteter Dosisleistungsanstieg bei der Lagerung des Wasserabscheiders am 20. September 2018

Betroffenes Werk/Titel

KKW Leibstadt: Dosisleistungsanstieg bei der Lagerung des Wasserabscheiders

Datum/Zeit

20. September 2018/01:50 Uhr

Sachverhalt

Während der Jahresrevision 2018 wurde für den Brennstoffwechsel der Wasserabscheider aus dem Reaktordruckbehälter ausgebaut und in das dafür auf der 28-Meter-Ebene im Containment vorgesehene Lagerbecken abgesetzt. Der Wasserabscheider befindet sich im Leistungsbetrieb oberhalb der Brennelemente. Er entfernt das Wasser, das mit dem aufsteigenden Dampf aus dem Reaktorkern mitgerissen wird. Der Wasserabscheider ist eine von mehreren Vorkehrungen, die den Gehalt an Wassertropfen im Dampf, der durch die Turbinen strömt, gering halten und so die Belastung der Schaufeln durch die Tropfen, die mit hoher Geschwindigkeit auftreffen, reduzieren. Damit die Lademaschine die Brennelemente aus dem Reaktorkern entnehmen kann, muss der Wasserabscheider zu Beginn jeder Jahresrevision aus dem Reaktordruckbehälter entfernt werden.

Das Lagerbecken für den Wasserabscheider schliesst an die Reaktorgrube an. Es ist durch einen sogenannten Dammbalken von der Reaktorgrube getrennt, der mit einer luftgefüllten Dichtung gegen die Wände abgedichtet wird. Nachdem der Wasserstand im Lagerbecken das vorgesehene Niveau erreicht hatte, sollte die Wasserzufuhr durch Schliessen einer Armatur beendet werden. Dabei wurde aber fälschlicherweise die Luftzufuhr für die Dammbalkendichtung geschlossen.

Da gleichzeitig die Rückschlag-Schlauchkupplung in der Leitung für die Luftzufuhr nicht funktionierte, kam es zu einem Druckabfall in der Dammbalkendichtung. Diese wurde in der Folge undicht, sodass Wasser aus dem Lagerbecken in die Reaktorgrube floss. Das Wasserniveau im Lagerbecken sank bis zur Unterkante des Dammbalkens. Die feste Trennwand zwischen Lagerbecken und Reaktorgrube verhinderte ein weiteres Absinken.

Die abnehmende Wasserüberdeckung führte zu einer verminderten Abschirmung der Gammastrahlung, die vom Wasserabscheider emittiert wurde. Die gemessene Dosisleistung stieg von 0,06 mSv/h auf 2 mSv/h an. Dieser ungeplante Anstieg der Dosisleistung hätte eine Höherstufung des Gebietstyps von W nach Y gemäss Anhang 10 der Strahlenschutzverordnung erforderlich gemacht. Der Gebietstyp gibt an, in welchem Wertebereich die Ortsdosisleistung in einem räumlich definierten Gebiet liegt. Die Festlegung von Gebieten ist Teil des operationellen Strahlenschutzes und dient dem Schutz vor äusserer Bestrahlung. Die Gebiete werden mit Buchstaben gekennzeichnet, wobei die Dosisleistung, die zu erwarten ist, von V bis Z ansteigt. Der unerwartete Anstieg der Ortsdosisleistung war meldepflichtig gemäss Richtlinie ENSI-B03. Es wurden weder radioaktive Stoffe in die Umgebung freigesetzt noch wurden Dosisgrenzwerte für das beruflich strahlenexponierte Personal überschritten.

Wesentlich zum Vorkommnis beigetragen hat, dass diverse Vorgaben aus dem Managementsystem des KKL für die Arbeitsplanung und Arbeitsdurchführung nicht eingehalten wurden. Darüber hinaus zeigten die getroffenen Abhilfemassnahmen aus vorangegangenen Vorkommnissen, deren Ursachen ebenfalls auf menschliche und organisatorische Faktoren zurückzuführen waren, nicht die geforderte Wirkung.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES-Stufe 1

Massnahmen des Betreibers

Das KKL plant Verbesserungen der Armaturenkennzeichnung im Bereich der Dammbalken-Druckluftversorgung, um zukünftige Verwechslungen auszuschliessen. Darüber hinaus wird die Luftversorgung der Dammbalkendichtung besser gegen Luftmangel abgesichert.

Durch ein internes Audit sollen die Total-Quality-Management-Vorgaben zur Erstellung von Strahlenschutzplanungen und deren Einhaltung überprüft werden. Die Strahlenschutzeinsatzplanung soll dahingehend optimiert werden, dass radiologisch anspruchsvolle Arbeiten vorzugsweise durch Eigenpersonal betreut werden. Das auf der 28-Meter-Ebene im Containment eingesetzte Personal muss die notwendige Erfahrung mitbringen und mit den Gegebenheiten und den Abläufen vertraut sein. Die Vorgaben für die Schichtübergabe und die erforderlichen Briefings sind in den Planungsvorgaben zu berücksichtigen.

Darüber hinaus überprüft das KKL die Positionierung und Alarmierung der fest installierten Strahlungsüberwachung auf der 28-Meter-Ebene im Containment.

Massnahmen des ENSI

Das KKL muss in einer entsprechenden Analyse dem ENSI darlegen, weshalb die vom KKL definierten Massnahmen, die aus der Ursachenanalyse von vorangegangenen Vorkommnissen resultieren, für das vorliegende Vorkommnis keine Wirkung gezeigt haben. Auf der Basis der Analyseergebnisse sind die durch das KKL definierten, gesamtorganisationalen Handlungsfelder und die daraus abgeleiteten Massnahmen anzupassen.

Ferner hat das KKL dem ENSI schriftlich darzulegen, warum das auf der 28-Meter-Ebene im Containment eingesetzte Ortsdosisleistungsmessgerät kein akustisches Warnsignal aufwies und welche Bedeutung das fehlende Signal für den Ablauf des Vorkommnisses hatte.

Beurteilung durch das ENSI

Die radiologische Situation führt nach INES User’s Manual 2008 zu einer Basiseinstufung INES 0. Aufgrund der Mängel im Bereich von Mensch und Organisation hat das ENSI das Vorkommnis nach Beurteilung zusätzlicher Faktoren gemäss Kapitel 5.2. des INES User’s Manual 2008 auf INES 1 (Anomalie) hochgestuft.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

INES-Stufe 1 oder höher

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

Aktualisierung: 7. Februar 2019