ENSI nimmt Vorschlag der Nagra zur Kenntnis

Das ENSI nimmt die Ankündigung der Nagra zur Kenntnis, ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern sowie ein Rahmenbewilligungsgesuch für eine Verpackungsanlage am Standort des Zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle (Zwilag) auszuarbeiten. Das ENSI wird diese Rahmenbewilligungsgesuche prüfen, sobald sie die Nagra voraussichtlich 2024 beim Bund einreicht. Das ENSI ist bei der Prüfung der Gesuche ergebnisoffen: Oberste Priorität bei der Standortwahl hat der Schutz von Mensch und Umwelt.

Die Medienmitteilung des Bundesamts für Energie BFE im Wortlaut:

Bern, 12.09.2022 – Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat angekündigt, dass sie das geplante geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle im Standortgebiet Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich) und die Brennelementverpackungsanlage am Standort des bestehenden zentralen Zwischenlagers in Würenlingen (Kanton Aargau) erstellen will. Gemäss Nagra bietet der geologische Untergrund in Nördlich Lägern im Vergleich mit den ebenfalls vertieft untersuchten Standortgebieten Jura Ost und Zürich Nordost die grösste geologische Barrierewirkung, die beste Stabilität der Gesteinsschichten sowie eine hohe Flexibilität für die Anordnung des unterirdischen Lagers. Die Nagra wird nun die Rahmenbewilligungsgesuche erarbeiten und diese in rund zwei Jahren beim Bundesamt für Energie (BFE) einreichen. Danach werden die Sicherheitsbehörden des Bundes diese eingehend begutachten.

Seit 14 Jahren (seit 2008) läuft in der Schweiz die Suche nach Standorten für geologische Tiefenlager. Grundlage dafür ist der «Sachplan geologische Tiefenlager» (SGT), der das Vorgehen und die Aufgaben bei der Standortsuche festlegt. Das Verfahren (siehe Kasten) wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet. Eng eingebunden sind die Kantone und im Rahmen der regionalen Partizipation die betroffenen Gemeinden, die Bevölkerung, Organisationen und das benachbarte Deutschland. Die Verantwortung für die geologischen Untersuchungen während der Standortsuche sowie für die Planung und Realisierung des Tiefenlagers liegt bei der Nagra. Die sicherheitstechnischen Vorgaben werden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) definiert, das als Aufsichtsbehörde auch die Arbeiten der Nagra überprüft.

Kombilager in Nördlich Lägern

Aufgrund der Erkenntnisse, die die Nagra seit dem Start der Standortsuche und insbesondere in den geologischen Untersuchungen in Etappe 3 gewonnen hat, schlägt sie als Standortgebiet für ein Tiefenlager sowohl für hoch- als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle (Kombilager) nun Nördlich Lägern vor. Zwar weisen alle drei untersuchten Standortgebiete geeignete Voraussetzungen für ein Tiefenlager auf. Gemäss Nagra hat der Opalinuston im Standortgebiet Nördlich Lägern jedoch die beste geologische Barrierewirkung. Der Opalinuston liegt hier zudem tiefer und ist durch harte Gesteinsschichten oberhalb besser vor Erosion geschützt. Er weist einen grossen, ruhig gelagerten Bereich auf, was die Flexibilität bei der Anordnung der Lagerbereiche erhöht.

Die Oberflächenanlage des Tiefenlagers, wo die Anlagen und Zugänge zum Lager stehen werden, will die Nagra im Haberstal in der Gemeinde Stadel (Kanton Zürich) errichten. Für dieses Areal haben sich die Regionalkonferenz Nördlich Lägern und der Kanton Zürich, die seit 2012 über diverse mögliche Standorte diskutiert hatten, im Jahr 2021 ausgesprochen.

Verpackungsanlage beim Zwilag

Die Brennelementverpackungsanlage will die Nagra nicht im Standortgebiet selber, sondern auf dem Areal des bestehenden Zwischenlagers in der Gemeinde Würenlingen, angrenzend an das Paul Scherrer Institut (PSI) bauen. Dies hat gemäss Nagra den Vorteil, dass Synergien mit den dort bereits bestehenden Kernanlagen genutzt werden können und der Flächenbedarf geringer ist.

Ankündigung des Standortgebiets ist noch keine Bewilligung

Die Bekanntgabe des Standortgebiets und des Standorts der Verpackungsanlage ist ein wichtiger Meilenstein in der laufenden Standortsuche. Zwar wird die Nagra die Rahmenbewilligungsgesuche für das Tiefenlager und für die Brennelementverpackungsanlage mit allen technischen Details erst in rund zwei Jahren einreichen, und deren Prüfung bis hin zum Entscheid wird noch bis Ende der 2020er Jahre dauern. Die Bekanntgabe zum jetzigen Zeitpunkt ist aber nötig, damit die Zusammenarbeit der Akteure mit den Betroffenen weitergehen kann. Die Bekanntgabe ist zudem im Sachplan geologische Tiefenlager vorgeschrieben, um Transparenz zu schaffen. Dieser Schritt markiert ausserdem den frühesten Zeitpunkt für den Beginn der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens vorgesehenen Abgeltungsverhandlungen zwischen den Entsorgungspflichtigen, den Standortkantonen und den Standortregionen. Wann sie damit starten wollen, entscheiden die Parteien.