Hintergrundartikel

Bei der Produktion von grossen Schmiedestücken wurde in den 1960er-Jahren Aluminium zugegeben. Dies diente der Bindung des Sauerstoffs in der Schmelze. In einem Schmiedering des Reaktordruckbehälters für das Kernkraftwerk Beznau 1 verblieben aus der Herstellung einige Aluminiumoxidreste im unteren Teil der Schmelze.

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Viele Druckbehälter von Kernkraftwerken bestehen aus geschmiedeten Komponenten. Die Rohlinge für die Ringe werden gegossen, unten und oben abgeschnitten, gestaucht, gestanzt, geschmiedet, einer Wärmebehandlung unterzogen und plattiert. Die fertigen Stahlwerkstücke – die Ringe, der Deckel und die Bodenkalotte – werden mit Rundschweissnähten zu einem Reaktordruckbehälter zusammengefügt.

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Im Sommer 2012 sind im Grundmaterial des Reaktordruckbehälters des belgischen Kernkraftwerks Doel 3 Befunde festgestellt worden. In der Folge mussten auch die Kernkraftwerke in der Schweiz Prüfungen durchführen. Da im Reaktordruckbehälter von Beznau 1 ebenfalls Befunde festgestellt wurden, musste die Axpo die Sicherheit nachweisen. 2018 akzeptierte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI den Nachweis.

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Druckwasserreaktoren werden mit zwei voneinander getrennten Wasserkreisläufen betrieben: dem Primär- und dem Sekundärkreislauf. Durch den Austausch der Wärme vom Primär- zum Sekundärkreislauf entsteht Dampf, der die Turbine antreibt. Der Anlageteil, wo dieser Dampf erzeugt wird, ist der sogenannte Dampferzeuger. In der Schweiz verfügen die Kernkraftwerke Gösgen und Beznau über solche Dampferzeuger.

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Radioaktivität macht vor Landesgrenzen keinen Halt. Umso wichtiger ist die internationale Zusammenarbeit. Die Schweiz hat bilaterale Kooperationen mit mehreren Ländern und ist Mitglied der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA, der Kernenergieagentur NEA innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD sowie der Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities HERCA, welche dem Strahlenschutz hohe Priorität einräumen.

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Für die Aufsicht über den Strahlenschutz in der Schweiz sind das Bundesamt für Gesundheit BAG, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zuständig. Diese drei Stellen teilen sich unterschiedliche Bereiche des Strahlenschutzes.

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Bei einer ungeplanten Freisetzung von Radioaktivität kommt dem Schutz der Bevölkerung und der Lebensräume höchste Priorität zu. Dazu ist es wesentlich, die von der Radioaktivität gefährdeten Gebiete möglichst früh zu kennen. Vor Beginn einer Freisetzung von Radioaktivität (in der Vorphase) kann allerdings noch nicht auf Radioaktivitätsmessungen in der Umgebung zurückgegriffen werden. Daher muss die Gefährdung […]

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