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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Samstag, 24. Juni 2006, den Reaktor nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder in Betrieb zu nehmen. Das Werk war vom 3. Juni bis 24. Juni 2006 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die Revisionsarbeiten auszuführen. Die HSK hat gezielte Inspektionen vorgenommen und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) bewertet in ihrer Berichterstattung die nukleare Sicherheit der Schweizer Kernanlagen im Jahr 2005. Sie kommt zum Schluss, dass die Kernanlagen über gute technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen verfügen und diese im Anlagenbetrieb korrekt funktionieren und umgesetzt werden.

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Die schweizerischen Kernanlagen waren 2005 in gutem Zustand und verfügten über eine korrekte und sicherheitsgerichtete Betriebsführung. Die nukleare Sicherheit war somit auch im Jahr 2005 gewährleistet. Dies stellt die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in ihrem Rückblick auf das vergangene Jahr fest. Die HSK klassierte 14 Vorkommnisse (Vorjahr: 8) in den fünf Kernkraftwerken sowie 2 Vorkommnisse (Vorjahr: 1) im Paul Scherrer Institut. Der Strahlenschutz war für das Personal und die Bevölkerung jederzeit gewährleistet und die gesetzlichen Vorgaben wurden eingehalten.

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Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat ihre Jahrestagung vom 3. bis 4. November 2005 in Dresden (Deutschland) abgehalten. Sie wurde gemeinsam geleitet von D. Majer, Ministerialdirigent im deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und U. Schmocker, Direktor der schweizerischen Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Neben dem Informationsaustausch über die Sicherheit der Kernanlagen und den Strahlenschutz in beiden Ländern waren die Koordination der Notfallschutzmassnahmen in der Umgebung der grenznahen Kernanlagen, die Bedeutung des Sachplanes im Rahmen der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie die Anpassungen der kerntechnischen Regelwerke an den Stand der Technik Themen der Sitzung.

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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Anfang Oktober 2005 dem Sekretariat der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Wien den zweiten Schweizer Statusbericht zum internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle eingereicht. Der Bericht wurde durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in englischer Sprache erstellt. Er legt dar, wie die Verpflichtungen des Übereinkommens in der Schweiz erfüllt sind.

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Eine Dreierdelegation der US-Aufsichtsbehörde (NRC) unter der Leitung von Direktionsmitglied Gregory B. Jaczko stattete der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) vom 22. bis 23. September 2005 im aargauischen Würenlingen einen Informationsbesuch ab. Zur Sprache kamen insbesondere die Arbeitsweisen der beiden Behörden sowie aktuelle und künftige Herausforderungen. Im Zentrum der Gespräche standen die Förderung […]

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Freitag, 9. September 2005, die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 2 erteilt. Das Werk war seit dem 30. Juli 2005 abgestellt, um die Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel durchzuführen. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen korrekt durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg am Freitag, 2. September 2005, die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage erteilt. Das Werk war seit dem 7. August abgestellt, um die jährlichen Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel durchzuführen. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Dabei hat sie sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen korrekt durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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