Die HSK stimmt dem Wiederanfahren des Kernkraftwerks Gösgen nach der Revision zu
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Samstag, 24. Juni 2006, den Reaktor nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder in Betrieb zu nehmen. Das Werk war vom 3. Juni bis 24. Juni 2006 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die Revisionsarbeiten auszuführen. Die HSK hat gezielte Inspektionen vorgenommen und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.