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Bei den laufenden Revisionsarbeiten im Kernkraftwerk Leibstadt wurde ein Manöver mit einem Brennelement nicht in Übereinstimmung mit der Technischen Spezifikation ausgeführt. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dieses Vorkommnis im Kernkraftwerk Leibstadt in die Stufe 1 auf der international gebräuchlichen, siebenstufigen Bewertungsskala INES eingestuft.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) nimmt in ihrer Berichterstattung Stellung zur Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen im Jahre 2004. Sie kommt zum Schluss, dass der Zustand der Kernanlagen und deren Betriebsführung gut sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt: Kernanlagen müssen Grenzwerte einhalten

Die schweizerischen Kernanlagen wurden auch im Jahr 2004 auf einem hohen Sicherheitsniveau betrieben und sind nach wie vor in gutem Zustand. Dies ist das wichtigste Fazit der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in ihrem Rückblick aufs vergangene Jahr. In den fünf Kernkraftwerken hat die HSK 7 Vorkommnisse (Vorjahr: 14) gemäss ihren Richtlinien klassiert. Auf der international gebräuchlichen Störfall-Bewertungsskala (INES) wurden zwei dieser Vorkommnisse der Stufe 1 zugeordnet. Im Paul Scherrer Institut (PSI) musste ein Transport mit radioaktiven Stoffen beanstandet werden. Dieses Vorkommnis wurde der Stufe 2 der INES Skala zugeordnet. Die Sicherheit im Strahlenschutz war für das Personal und die Bevölkerung jederzeit gewährleistet.

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Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat ihre Jahrestagung vom 3. bis 4. November 2004 in Aarau abgehalten. Sie wurde gemeinsam geleitet von D. Majer, Ministerialdirigent im deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und Dr. U. Schmocker, Direktor der schweizerischen Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Wichtige Themen waren der Informationsaustausch über die Entwicklung der Kernenergie und den Stand der kerntechnischen Einrichtungen in den beiden Ländern. Die Schweiz informierte speziell über den Stand der Einführung des Kernenergiegesetzes und der Kernenergieverordnung. Im Weiteren wurden über den Stand des Entsorgungsnachweises und über das Bewilligungsverfahren für das KKW Beznau 2 diskutiert.

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Im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) kam es heute Freitag, 1. Oktober, am Vormittag um 11:11 Uhr zu einer ungeplanten Schnellabschaltung des Reaktors. Bei Arbeiten im nicht-nuklearen Teil der Anlage (Hilfssystem des Generators) wurde eine Störung verursacht. Als Folge davon wurde die Anlage vom Netz getrennt und der Reaktor automatisch abgeschaltet.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Leibstadt am Montag, 20. September 2004, die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage erteilt. Das Werk war vom 7. August bis 20. September 2004 abgestellt, um eine ausgedehnte Jahresrevision vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat die Revisionsarbeiten verfolgt und über 40 Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Vorgaben des Strahlenschutzes eingehalten wurden.

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Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Anfang September 2004 dem Sekretariat der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Wien den dritten Schweizer Statusbericht zum internationalen Übereinkommen über die nukleare Sicherheit eingereicht. Der Bericht wurde durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in englischer Sprache erstellt. Er legt dar, wie die Verpflichtungen des Übereinkommens in der Schweiz erfüllt sind.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg am Samstag, 28. August 2004, die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage erteilt. Das Werk war seit 8. August 2004 abgestellt, um die periodische Revision und den Brennelementwechsel durchzuführen. Die HSK hat die Revisionsarbeiten verfolgt und gezielt Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Vorgaben des Strahlenschutzes eingehalten wurden.

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