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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Anfang Mai dem Sekretariat der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Wien den ersten Schweizer Statusbericht zum internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle eingereicht. Der Bericht wurde durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in englischer Sprache erstellt. Er legt dar, wie die Verpflichtungen des Übereinkommens in der Schweiz erfüllt sind.

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Die schweizerischen Kernkraftwerke weisen ein hohes Sicherheitsniveau auf und die Anlagen werden zuverlässig betrieben. Zu dieser Feststellung gelangt die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht. Gestützt auf eine Begutachtung im vergangenen Januar in der Schweiz erteilt ein Expertenteam der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) der HSK gute Noten zu ihrer Arbeitsweise.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) veröffentlicht ihren Bericht zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz. Die Untersuchungen zeigen, dass der Schutz der schweizerischen Kernkraftwerke deutlich höher ist als bisher angenommen wurde. Für die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt konnte ein Vollschutz nachgewiesen werden. Für die älteren Anlagen Beznau und Mühleberg ist der Schutzgrad ebenfalls hoch und die Wahrscheinlichkeit für die Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung bei einem Terroranschlag mit einem Flugzeug ist gering.

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Alle schweizerischen Kernanlagen wurden im Jahr 2002 erneut auf einem hohen Sicherheitsniveau betrieben. Dies ist die wichtigste Folgerung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) im Rückblick auf das vergangene Jahr. In den Kernkraftwerken und den übrigen Kernanlagen (Zwischenlager, nukleare Forschungseinrichtungen etc.) hat die HSK 10 Vorkommnisse (Vorjahr: 18) gemäss ihren Richtlinien klassiert. Auf der international gebräuchlichen Störfall-Bewertungsskala (INES) wurden alle Vorkommnisse der untersten Stufe (Stufe 0) zugeordnet. Die Sicherheit im Strahlenschutz für Personal und Bevölkerung war überall jederzeit gewährleistet. Die Transporte abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung in Frankreich und Grossbritannien sowie die Anlieferungen von hochaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen zum Zentralen Zwischenlager in Würenlingen wurden ordnungsgemäss und frei von Kontaminationen durchgeführt.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) kam bei der Beurteilung der Periodischen Sicherheitsüberprüfung des Kernkraftwerks Mühleberg zum Schluss, dass im Kernkraftwerk Mühleberg ein hohes Mass an technischer und organisatorischer Sicherheitsvorsorge getroffen ist, dass die Anlage während der vergangenen zehn Jahre zuverlässig betrieben wurde und die Voraussetzungen für einen sicheren Weiterbetrieb erfüllt sind.

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Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat ihre Jahrestagung vom 23. bis 25. Oktober 2002 in Rheinfelden (Schweiz) abgehalten. Sie wurde gemeinsam geleitet von D. Majer, Ministerialdirigent im deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und Dr. U. Schmocker, Direktor der schweizerischen Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Hauptsächliche Themen waren der Informationsaustausch zum neuen deutschen Atomgesetz, zum Kernenergiegesetz der Schweiz, welches sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, sowie zur Sicherheit der Kernanlagen und zum Strahlenschutz in den beiden Ländern. Im Weiteren wurde über den Notfallschutz für die Bevölkerung in der Umgebung der grenznahen Kernanlagen sowie über die laufenden Arbeiten zur nuklearen Entsorgung informiert. Der von der deutschen Arbeitsgruppe „AkEnd“ erstellte Bericht zum Auswahlverfahren, welches zum Untersuchungsgebiet im Zürcher Weinland führte, wurde von der DSK zur Kenntnis genommen. Der Bericht wird demnächst veröffentlicht.

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