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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg am Freitag, 30. August 2002, die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage erteilt. Das Werk war seit dem 11. August 2002 abgestellt, um Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat die Revision verfolgt und gezielte Inspektionen durchgeführt. Sie hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden. Die Vorschriften für den Strahlenschutz wurden korrekt eingehalten.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat am Dienstag, 20. August 2002 den Kernkraftwerken Leibstadt und Block 2 von Beznau die Freigabe zum Wiederanfahren nach der Revisionsabstellung erteilt. Beide KKW waren seit dem 3. August abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln und Unterhaltsarbeiten auszuführen. Die HSK hat die Revisionen mitverfolgt und gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich überzeugt, dass in beiden Anlagen die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Mittwochabend, 24. Juli 2002, die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 1 erteilt. Der Block 1 war vom 28. Juni bis zum 24. Juli 2002 abgestellt, wobei die geplanten Revisionsarbeiten ausgeführt und Brennelemente ausgewechselt wurden. Die HSK hat die Revision verfolgt und Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden. Die Vorschriften für den Strahlenschutz wurden konsequent eingehalten.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Gösgen am Donnerstag, 27. Juni 2002, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 24. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 8. bis 27. Juni abgestellt, um Revisionsarbeiten auszuführen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat die Revision verfolgt und gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) veröffentlicht ihren Jahresbericht 2001. Sie äussert sich darin über die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz in den schweizerischen Kernanlagen und bei den Transporten radioaktiver Stoffe im Jahr 2001. Betriebsführung und Zustand der Kernanlagen sowie auch die Abwicklung der Transporte werden als gut bezeichnet. Auch unter ihrem neuen Direktor, Dr. Ulrich Schmocker, wird die HSK Abstriche an der nuklearen Sicherheit nicht zulassen, um den hohen Sicherheitsstand der Kernanlagen weiterhin zu gewährleisten.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) stellt fest, dass die schweizerischen Kernanlagen im Jahr 2001 wiederum auf einem hohen Sicherheitsniveau betrieben wurden. In den Kernkraftwerken und den übrigen Kernanlagen hat die HSK 18 Vorkommnisse gemäss ihren Richtlinien klassiert. Davon sind 17 auf der international gebräuchlichen Bewertungsskala (INES) auf der untersten Stufe (Stufe 0) registriert; ein Vorkommnis im KKW Leibstadt wurde mit Stufe 1 belegt. Der Strahlenschutz für Personal und Bevölkerung war während des ganzen Jahres überall sicher gewährleistet. Die Transporte abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich und Grossbritannien sowie die Transporte von hochaktiven Abfällen und verbrauchten Brennelementen zum Zentralen Zwischenlager in Würenlingen, welches im Jahre 2001 den Betrieb aufnahm, wurden ordnungsgemäss und frei von Kontaminationen durchgeführt.

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