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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat heute (21. Dezember 2001) dem Kernkraftwerk Leibstadt die Freigabe zur Erhöhung der Leistung auf 114,7 Prozent erteilt. Es handelt sich dabei um die letzte Stufe der im Jahre 1998 vom Bundesrat bewilligten, stufenweisen Leistungserhöhung. Die HSK hat sich vorgängig davon überzeugt, dass die sicherheitstechnischen und betrieblichen Anforderungen sowie die behördlichen Bedingungen zur Leistungserhöhung erfüllt sind.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat sich Ende November 2001 der Zertifizierung nach ISO 9001 erfolgreich unterzogen. Die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) hat der HSK am 10. Dezember 2001 das Zertifikat überreicht.

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Der erste schweizerische Lagerbehälter mit verglasten, hochradioaktiven Abfällen aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague ist am Mittwoch, 12. Dezember 2001 zum Zentralen Zwischenlager in Würenlingen geliefert worden. Der rund 115 Tonnen schwere Behälter enthält 28 Glaskokillen und wurde per Bahn in die Schweiz transportiert. Fachleute der HSK haben den Transport vom Grenzbahnhof bei Basel bis zur Lagerhalle mitverfolgt und kontrolliert.

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Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat ihre Jahrestagung vom 24. bis 26. Oktober 2001 in Rheinsberg abgehalten. Sie wurde gemeinsam geleitet von Dr. A. Matting, Ministerialdirigent im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und W. Jeschki, Direktor der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Themen an der Tagung waren u.a. der Informationsaustausch über den Schutzgrad der Kernkraftwerke gegen Terroranschläge sowie die Massnahmen und Studien, die dazu in den beiden Ländern ergriffen bzw. in Auftrag gegeben wurden. Weiter wurde das Vorgehen besprochen und beschlossen, um den gegenseitigen Informationsaustausch über die nukleare Entsorgung weiterzuführen und noch zu verstärken.

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Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat diese Woche dem Sekretariat der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Wien den zweiten Schweizer Statusbericht zum internationalen Übereinkommen über die nukleare Sicherheit eingereicht. Der Bericht wurde durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in englischer Sprache erstellt. Das Sekretariat der IAEA wird diesen Bericht zusammen mit 52 weiteren Berichten den Vertragsstaaten zustellen. Die in Arbeitsgruppen eingeteilten Staaten haben anschliessend Gelegenheit, sich zu den Länderberichten zu äussern und Fragen vorzubringen.

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Im Kernkraftwerk Beznau (KKB) wurde heute Morgen (Donnerstag, 18. Oktober 2001) der Reaktor von Block 2 wegen einer elektrischen Störung an einem Regelsystem im nichtnuklearen Sekundärteil der Anlage automatisch abgestellt. Es gab dadurch keine Abgabe von radioaktiven Stoffen an die Umwelt.

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Die schweizerischen KKW-Betreiber müssen ihre Schutzkonzepte gegen Flugzeugabstürze und Sabotage überprüfen. Dazu hat sie die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) aufgefordert, die überdies abklärt, ob zusätzliche Schutzmassnahmen notwendig und angemessen sind. Die Schweiz ist neben Deutschland das einzige Land, das Sicherheitskriterien gegen Flugzeugabstürze vorschreibt.

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