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Bei den Transporten abgebrannter Brennelemente von und zu den schweizerischen Kernkraftwerken wurden seit der Wiederaufnahme der Transporte im August 1999 keine Überschreitungen der gefahrgutrechtlichen Grenzwerte für Kontaminationen mehr festgestellt. In ihrem Bilanz-Bericht hält die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) fest, dass die verschärften Massnahmen, die die HSK in internationaler Abstimmung 1999 erlassen hatte, zur sicheren und kontaminationsfreien Abwicklung solcher Transporte beigetragen haben.

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