ENSI-Rat

Der ENSI-Rat ist das strategische und interne Aufsichtsorgan des ENSI. Zu seinen Aufgaben zählen:

  • die strategischen Ziele des ENSI festzulegen
  • die Geschäftsführung und die Aufsichtstätigkeit des ENSI zu überwachen
  • den Direktor und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung des ENSI zu wählen

Die Aufgaben des ENSI-Rats sind in Art. 6 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSIG) geregelt.

Der ENSI-Rat besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Er wird von einem Fachsekretariat unterstützt. Die Mitglieder des ENSI-Rats verfügen insbesondere über Fachkenntnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit sowie über Managementerfahrungen. Sie dürfen weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welche geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen (Art. 6 Abs. 3 ENSIG).

Der ENSI-Rat ist bestrebt, das ENSI als Aufsichtsbehörde weiter zu stärken und engagiert sich für die ständige Verbesserung der Sicherheit. Dabei strebt er Offenheit und Transparenz an sowie den stetigen Dialog mit allen Interessensgruppen und der Öffentlichkeit.