Einladung zum Public Meeting on EU stress test

Die European Nuclear Safety Regulator Group (ENSREG) und die Europäische Kommission organisieren am 17. Januar 2012 in Brüssel eine öffentliche Veranstaltung zum EU-Stresstest. Eingeladen sind Aufsichtsbehörden, Betreiber, NGOs, Medien und weitere Interessierte.

Vorgesehen ist eine Orientierung der Öffentlichkeit über den EU-Stresstest und den anstehenden Peer Reviews. Zudem soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit geboten werden, darüber zu diskutieren.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI bittet alle Interessierten, sich mit folgenden Angaben anzumelden:

Name, Vorname Organisation Postadresse E-Mail-Adresse

Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen und muss bis spätestens am Dienstag, 13. Dezember 2011 um 24.00 Uhr beim ENSI in Brugg (AG) vorliegen.

Adresse:

[email protected] (Betreff „Public meeting on EU stress test”)

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat Sektion Kommunikation „Public meeting on EU stress test“ Industriestrasse 19 5200 Brugg

Das ENSI übernimmt für diesen Anlass lediglich die Weiterleitung der Anmeldungen. Die gemeldeten Teilnehmenden werden vom Organisator anschliessend eine Einladung erhalten. Die Organisation der Teilnahme ist Sache der Teilnehmenden.

EU-Stresstest auf Kurs

An den Stresstests beteiligen sich neben der Schweiz alle 14 EU-Mitgliedstaaten, in denen Kernkraftwerke betrieben werden (Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, die Niederlande, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich) sowie Litauen, das derzeit seinen letzten Kernkraftwerksblock stilllegt, und die Ukraine. Weitere Nachbarländer haben ihre Zusage zur Teilnahme erneut bekräftigt.

Die Tests verlaufen plangemäss, und die vereinbarten Fristen wurden eingehalten. Die Kernkraftwerksbetreiber mussten den nationalen Aufsichtsbehörden bis zum 15. August 2011 einen ersten Bericht übermitteln, und diese legten ihrerseits der EU-Kommission bis zum 15. September 2011 einen nationalen Zwischenbericht vor.

Die Frist für die Vorlage der Schlussberichte der Betreiber endete am 31. Oktober 2011, und die nationalen Behörden müssen ihre Schlussberichte ihrerseits bis zum 31. Dezember 2011 vorlegen. Die nationalen Schlussberichte werden einer Sachverständigenprüfung, dem so genannten Peer-Review-Prozess unterzogen, an der Experten anderer Mitgliedstaaten und ein Vertreter der EU-Kommission teilnehmen. Die Europäische Kommission wird dem Europäischen Rat bei seiner Tagung Ende Juni 2012 die Endergebnisse vorlegen.