Aufsichtsbericht 2014 – ENSI-AN-9252

Die Bewilligungsinhaber haben im 2014 ihre gesetzlich festgelegten Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde ENSI wahrgenommen. Alle Anlagen befinden sich in einem sicherheitstechnisch guten Zustand.

In den Kernkraftwerken kam es im Jahr 2014 zu 38 meldepflichtigen Vorkommnissen:

  • je 5 Vorkommnisse betrafen die beiden Blöcke des Kernkraftwerks Beznau
  • 11 das Kernkraftwerk Gösgen
  • 9 das Kernkraftwerk Leibstadt und
  • 8 das Kernkraftwerk Mühleberg.

Im Berichtsjahr kam es zu einer Reaktorschnellabschaltung aus dem Leistungsbetrieb, nämlich am 5. Juli 2014 im Kernkraftwerk Leibstadt. Auf der von Stufe 0 bis 7 reichenden internationalen Ereignisskala INES ordnete das ENSI im Berichtsjahr 37 der 38 meldepflichtigen Vorkommnisse in den Kernkraftwerken der Stufe 0 zu. Ein Vorkommnis im Kernkraftwerk Leibstadt wurde mit INES 1 eingestuft. Es handelt sich dabei um wanddurchdringende Bohrungen an der Stahlwand des Containments zwecks Befestigung von zwei Handfeuerlöschern.

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