PEGASOS: Neubestimmung der Erdbebengefährdung an den Kernkraftwerkstandorten in der Schweiz

ENSI-AN-9657

Das ENSI verfolgte das Projekt PRP von Projektbeginn an mit einem Team erfahrener Experten. In seinem abschliessenden Prüfbericht stellte das ENSI fest, dass mit den im PRP erarbeiten Daten und Modellen der Stand von Wissenschaft und Technik im Bereich der probabilistischen Erdbebengefährdungsanalyse erweitert wurde. Die in den eigentlichen Projektschwerpunkten, den Abminderungsmodellen (Teilprojekt 2) und den Standorteinflüssen (Teilprojekt 3), erarbeiteten Verfeinerungen wurden vom ENSI als fachgerecht anerkannt. Demgegenüber wurde das Teilprojekt 1 (Seismische Quellen) nach Ansicht des ENSI nicht ausreichend tief bearbeitet. Nachdem spät im Projektablauf erkannt worden war, dass sich die Modelländerungen im Teilprojekt 1 bedeutend auf die berechnete Erdbebengefährdung auswirkten, konnten die Experten ihre Einschätzungen nicht mehr hinterfragen bzw. bestätigen. Die Gefährdungsberechnung (Teilprojekt 4) wurde auf angemessene Weise bearbeitet und der Software-Einsatz entsprach der vom ENSI genehmigten Planung. Dennoch konnte das ENSI die Erdbebengefährdungsresultate des PRP aufgrund der Vorbehalte zur Bearbeitung des Teilprojekts 1 nicht akzeptieren.

Aufgrund der Vorbehalte zum PRP-Teilprojekt 1 liess das ENSI in einer Sensitivitätsanalyse diesen Modellteil durch den entsprechenden Modellteil des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) ersetzen. Es zeigte sich, dass die Resultate dieses kombinierten «SED-PRP-Modells» oberhalb der Resultate der Rechenmodelle des PRP und des SED liegen. Im Mai 2016 verfügte das ENSI die Inkraftsetzung der als «Erdbebengefährdungsannahmen ENSI-2015» bezeichneten Resultate des SED-PRP-Modells. Gleichzeitig forderte das ENSI die KKW-Betreiber auf, die Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlage und insbesondere auf das Risiko zu bewerten. Dazu sind, betreffend Erdbeben, bis Ende 2018 die nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 vom ENSI geforderten Sicherheitsnachweise, bis Mitte 2019 die probabilistische Sicherheitsanalyse und bis Ende September 2020 die deterministische Störfallanalyse zu aktualisieren.

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