Ablauf der Überprüfung des geologischen Kenntnisstands vor Einreichen der sicherheitstechnischen Unterlagen für Etappe 2 SGT – ENSI 33/155

Ausgehend von den in Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) vorgeschlagenen und genehmigten geologischen Standortgebieten soll in Etappe 2 SGT ein Vorschlag von mindestens zwei geologischen Standortgebieten je für HAA und SMA durch die Nagra beim BFE eingereicht werden. In diesem Vorschlag werden die Ergebnisse der quantitativen provisorischen Sicherheitsanalysen zusammen mit der qualitativen Bewertung der Kriterien zu Sicherheit und technischer Machbarkeit gemäss Konzeptteil des SGT unter Berücksichtigung allfälliger eindeutiger Nachteile in einer sicherheitstechnischen Gesamtbewertung zusammengeführt. Die Nagra hat vor dem Einreichen ihrer sicherheitstechnischen Unterlagen für die Vorschläge von mindestens zwei Standortgebieten je für HAA und SMA in Etappe 2 SGT aufzuzeigen, dass der geologische Kenntnisstand in den jeweiligen Standortgebieten ausreicht, um belastbare Aussagen für den sicherheitstechnischen Vergleich machen zu können. Die Aussagen müssen unter Berücksichtigung der bestehenden Variabilitäten und Ungewissheiten gültig sein.

In einer Fachsitzung am 21. Dezember 2011 mit Teilnahme von Vertretenden von BFE, ENSI, KNS und der AG SiKa/KES wurde beschlossen, dass das ENSI die vorhandenen Unterlagen sowie die Kommentare der KNS und der AG SiKa/KES sichtet, die Begriffe «Zwischenhalt» und «Grobprüfung» definiert und einen Prozess zur Beurteilung des Kenntnistands in Etappe 2 SGT festlegt. Mit diesem Dokument wird diesem Anliegen entsprochen.

Als Prozess zur Beurteilung des erreichten Kenntnisstands im Hinblick für den Vorschlag von mindestens zwei Standortgebieten je für HAA und SMA in Etappe 2 SGT werden Zwischenhalt-Fachsitzungen durchgeführt. An diesen Zwischenhalt-Fachsitzungen informiert die Nagra die im Konzeptteil SGT aufgeführten Behörden und Gremien (AG SiKa/KES, BFE, ENSI, EGT, KNS) über die Ergebnisse der ergänzenden Untersuchungen. Das Ziel der Zwischenhalt-Fachsitzungen ist festzustellen, ob der erreichte geologische Kenntnisstand, respektive die verwendeten Modelle den behördlichen Anforderungen für die provisorischen Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich in Etappe 2 SGT genügen.

Gemäss Konzeptteil SGT beurteilt das ENSI abschliessend, ob der geologische Kenntnisstand für die provisorischen Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich in Etappe 2 SGT ausreichend ist. Das ENSI wird bei seiner Beurteilung die Ergebnisse der Zwischenhalt-Fachsitzungen berücksichtigen. Falls das ENSI zum Schluss kommt, dass der Kenntnisstand ausreichend ist, vervollständigt die Nagra die sicherheitstechnischen Unterlagen für den Vorschlag von mindestens zwei Standortgebieten je für HAA und SMA. Falls der Kenntnisstand nicht ausreicht, muss die Nagra weitere stufengerechte Abklärungen vornehmen, dokumentieren und an weiteren Fachsitzungen die Ergebnisse zur Diskussion stellen.

Vor dem Einreichen der sicherheitstechnischen Unterlagen zum Vorschlag von mindestens zwei Standortgebieten je für HAA und SMA in Etappe 2 SGT beim BFE führt das ENSI eine Grobprüfung der Unterlagen durch. Das ENSI prüft, ob die Unterlagen formell dem SGT und den Vorgaben des ENSI genügen. Die materielle Prüfung erfolgt wie in Etappe 1 SGT erst im Rahmen der Detailprüfung nach Einreichen der sicherheitstechnischen Unterlagen durch die Nagra an das BFE.

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