ANPA-EMI-Daten KKW Mühleberg 01.08.-31.10.2015
Der Verlauf der Messwerte ohne die mit ① und ② markierten Spitzen (Funktionstests, Messfilterwechsel) bestätigt, dass die Abgabelimiten jederzeit eingehalten wurden. Dies geht auch aus den monatlich publizierten Gesamtmengen an radioaktiven Abgaben hervor.
Radioaktive Edelgase:
Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der Nachweisgrenze von 9.20E+09 Bq/h.
Radioaktive Aerosole:
Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der Nachweisgrenze von 1.10E+04 Bq/h.
Radioaktives Iod:
Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der Nachweisgrenze von 1.9E+05 Bq/h.
Erklärungen zu den Spitzenwerten und dem Verlauf:
Bei den mit ① markierten Spitzen handelt es sich um die wöchentlich durchgeführten Funktionstests der Edelgasmonitore. Dabei wird mit unterschiedlichen radioaktiven Prüfquellen die Funktionstüchtigkeit der Geräte nachgewiesen.
Bei den mit ② markierten Spitzen handelt es sich um Effekte, die im Zusammenhang mit dem wöchentlichen Messfilterwechsel auftreten.
Bei den mit ③ markierten Spitzen handelt es sich um Effekte, welche mit Änderungen der Kaminabluftmenge zusammenhängen (Umrechnung in Abgaberate Bq/h).
Bedingt durch die sehr tiefe Untergrundstrahlung während der Revision vom 2. bis 30. August 2015 zeigt der Jodmonitor einen erniedrigten Untergrund.
Kleine Spitzen bei den Edelgas, Jod- und Aerosolabgaben über der Nachweisgrenze werden durch Schwankungen der natürlichen Aktivität in der Zuluft verursacht.
Die Bilanzierung der effektiven Abgaben erfolgt durch Probenahmen und deren Messung im Labor. Darum kann zusammenfassend festgehalten werden, dass alle festgestellten Effekte radiologisch unbedeutend sind.