ENSI-A04 Erläuterungsbericht

Diese Richtlinie regelt ausgehend von Anhang 4 der Kernenergieverordnung (KEV) Art, Inhalt, Darstellung und Anzahl der Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen in Kernanlagen gemäss Art. 40 KEV unter Ausschluss des Bereichs Sicherung.

Sie präzisiert den Begriff der Änderung im Kontext der Freigabepflicht. Sie regelt weiter das Einreichen von Unterlagen, die vom ENSI gemäss Art. 75 Abs. 2 KEV an Fachstellen des Bundes zur Stellungnahme unterbreitet werden sowie von Unterlagen, die vom ENSI kantonalen und kommunalen Stellen zur Stellungnahme unterbreitet werden. Die materiellen Vorgaben für diese Dokumente sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie, sondern liegen im Zuständigkeitsbereich der genannten Stellen.

Diese Richtlinie gilt für alle schweizerischen Kernanlagen.

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Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen

ENSI-A04/d Diese Richtlinie regelt ausgehend von Anhang 4 der Kernenergieverordnung (KEV) Art, Inhalt, Darstellung und Anzahl der Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen in Kernanlagen gemäss Art. 40 KEV unter Ausschluss des Bereichs Sicherung. Sie präzisiert den Begriff der Änderung im Kontext der Freigabepflicht. Sie regelt weiter das Einreichen von Unterlagen, die vom ENSI gemäss Art. 75 […]

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