ENSI-B11 Erläuterungsbericht

Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an Notfallübungen in allen schweizerischen Kernanlagen. Es sind dies:

  1. die Kernkraftwerke Beznau (KKB), Gösgen (KKG), Leibstadt (KKL) und Mühleberg (KKM);
  2. das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle (ZZL), Würenlingen;
  3. die Kernanlagen im Paul Scherrer Institut (PSI), Villigen;
  4. die kerntechnischen Forschungseinrichtungen an der Universität Basel und an der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne.

Zusätzlich zeigt die Richtlinie auf, wie die im Rahmen des radiologischen Notfallschutzes in der Umgebung der Kernanlagen durchzuführenden Gesamtnotfallübungen unter der Leitung der Geschäftsstelle Nationaler ABC-Schutz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) abzuwickeln sind.

In den folgenden Ausführungen verwendete Begriffe und Abkürzungen sind in den Anhängen 1 und 2 enthalten.

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Notfallübungen

ENSI-B11/d Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an Notfallübungen in allen schweizerischen Kernanlagen. Es sind dies: die Kernkraftwerke Beznau (KKB), Gösgen (KKG), Leibstadt (KKL) und Mühleberg (KKM); das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle (ZZL), Würenlingen; die Kernanlagen im Paul Scherrer Institut (PSI), Villigen; die kerntechnischen Forschungseinrichtungen an der Universität Basel und an der Ecole Polytechnique Fédérale […]

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