ENSI-B12 Erläuterungsbericht

In dieser Richtlinie werden die Anforderungen an den anlageinternen Notfallschutz festgelegt. Die anlageexternen Anforderungen sind in der Verordnung über den Bundesstab Bevölkerungsschutz (VBSTB; SR 520.17) festgehalten. Die in dieser Richtlinie verwendete Abkürzung NFO bezieht sich immer auf die interne Notfallorganisation.

Die Richtlinie ENSI-B12 regelt die Anforderungen bezüglich Vorbereitung und Einsatzbereitschaft der NFO sowie das Erfassen und Erkennen der Kriterien zur Warnung der Behörden und Alarmierung der Bevölkerung. Darüber hinaus regelt sie die Anforderungen an die Notfallinfrastruktur und die Störfallvorschriften. Es werden zusätzlich Anforderungen an die technischen Entscheidungshilfen für die Bewältigung schwerer Unfälle (Severe Accident Management Guidance), an die Übertragung der Anlageparameter, an eine Studie zur Vorsorge hinsichtlich radiologischem Schutz des Personals bei schweren Unfällen und an die internen sowie externen Kommunikationsmittel geregelt.

Die vorliegende Richtlinie gilt unter Berücksichtigung von Art. 82 der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) für die in der Schweiz in Betrieb stehenden oder in Stilllegung befindlichen Kernkraftwerke (KKW), das zentrale Zwischenlager Würenlingen (ZZL) und das Paul Scherrer Institut (PSI). Sie gilt für alle Betriebszustände.

Für die Nachbetriebs- und Stilllegungsphasen gelten die Forderungen dieser Richtlinie unter Berücksichtigung des sich ändernden Gefährdungspotenzials sinngemäss.

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Notfallschutz in Kernanlagen

ENSI-B12/d In dieser Richtlinie werden die Anforderungen an den anlageinternen Notfallschutz festgelegt. Die anlageexternen Anforderungen sind in der Verordnung über den Bundesstab Bevölkerungsschutz (VBSTB; SR 520.17) festgehalten. Die in dieser Richtlinie verwendete Abkürzung NFO bezieht sich immer auf die interne Notfallorganisation. Die Richtlinie ENSI-B12 regelt die Anforderungen bezüglich Vorbereitung und Einsatzbereitschaft der NFO sowie das […]

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