ENSI-G07 Erläuterungsbericht

Die Ausgabe November 2023 der Richtlinie ENSI-G07 ersetzt die Ausgabe Juli 2013.

Die hauptsächlichen Unterschiede zur vorherigen Ausgabe betreffen den Geltungsbereich, die Berücksichtigung des Sicherheitskonzepts der organisationalen Resilienz sowie die Verankerung des Prinzips der Verantwortung in den Themenbereichen Führung, Sicherheitskultur und organisationale Resilienz. Mit diesen Ergänzungen gegenüber der Ausgabe Juli 2013 soll gewährleistet werden, dass die aktuellen Herausforderungen in der Umwelt der Kernanlagen (z. B. der Wandel in den Energie-, Lieferanten- und Arbeitsmärkten oder der Erfahrungs-, Kompetenz- und Wissensverlust in der Kerntechnik) hinsichtlich nuklearer Sicherheit und Sicherung (im Folgenden mit Sicherheit bezeichnet) adressiert werden.

Bei der Erstellung dieser Ausgabe der Richtlinie wurden ebenfalls die aktuell gültigen international harmonisierten Anforderungen an die Organisation von Kernanlagen geprüft und, wo sinnvoll, unter Berücksichtigung der Schweizer Gegebenheiten, in die Richtlinie integriert (vgl. Kap. 2, Anhänge 1 und 2).

Die Ausgabe Juli 2013 der Richtlinie ENSI-G07 umfasste Anforderungen an die Organisation von Kernanlagen in der Betriebs- und Nachbetriebsphase.

Die Ausgabe November 2023 regelt die Anforderungen an die Organisation von Kernanlagen für alle Abschnitte des nuklearen Zyklus (vgl. Kap. 4 KEG sowie KEV), das heisst für die Rahmenbewilligung, den Bau, den Betrieb sowie die Stilllegung. Entsprechend gilt sie auch für Anlagen zur geologischen Tiefenlagerung bis zu deren Verschluss. Zu den Kernanlagen im Geltungsbereich der Richtlinie gehören Kernkraftwerke, Forschungs- und Entsorgungsanlagen. Für Forschungs- und Entsorgungsanlagen gelten die Anforderungen an Kernkraftwerke abgestuft nach dem Gefährdungspotenzial und damit gemäss dem Grundsatz des «graded approach» im Sinne des IAEA Safety Standard GSR Part 2.

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Organisation von Kernanlagen

ENSI-G07/d Die Ausgabe November 2023 der Richtlinie ENSI-G07 ersetzt die Ausgabe Juli 2013. Die Richtlinie setzt die aktuell gültigen international harmonisierten Anforderungen an die Organisation von Kernanlagen um. Darüber hinaus stellt die neue Ausgabe Anforderungen an die Fähigkeit einer Organisation, sich an verändernde interne und externe Gegebenheiten anzupassen. Zudem enthält sie Anforderungen, wie die Führung […]

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