Auslegungsanforderungen an andere Kernanlagen
ENSI-G23/d
Die übergeordneten Auslegungsgrundsätze für Kernanlagen sind in Art. 4 und 5 des Kernenergiegesetzes (KEG; SR 732.1) und in Art. 7, 8 und 12 KEV festgelegt.
Die Richtlinie ENSI-G23 präzisiert die Auslegungsgrundsätze für andere Kernanlagen als Kernkraftwerke und geologische Tiefenlager. Sie gilt sowohl für neue als auch für in Betrieb stehende andere Kernanlagen, eingeschlossen das Zwischenlager ZWIBEZ des KKB.
Die Richtlinie ENSI-G23 gilt nicht für den Nullleistungsreaktor der EPFL.
Das ENSI hat diese Richtlinie im Rahmen von Fremdänderungen angepasst. Die Fremdänderungen stehen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie ENSI-G18 «Brandschutz».
Verknüpfte Dokumente
ENSI-G23 Erläuterungsbericht
Die übergeordneten Auslegungsgrundsätze für Kernanlagen sind in Art. 4 und 5 des Kernenergiegesetzes (KEG; SR 732.1) und in Art. 7, 8 und 12 KEV festgelegt. Die Richtlinie ENSI-G23 präzisiert die Auslegungsgrundsätze für andere Kernanlagen als Kernkraftwerke und geologische Tiefenlager. Sie gilt sowohl für neue als auch für in Betrieb stehende andere Kernanlagen, eingeschlossen das Zwischenlager […]
ENSI-Glossar
Dieses Glossar beinhaltet für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI relevante Definitionen aus der Schweizer Gesetzgebung sowie die in Richtlinien des ENSI definierten Begriffe. Berücksichtigt sind alle seit dem Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 vom ENSI (bzw. der HSK) verabschiedeten Richtlinien. Jeweils nach Verabschiedung einer neuen Richtlinie wird das Glossar nachgeführt. Es liegt nur in […]