Erfahrungs- und Forschungsbericht 2006 – HSK-AN-6162

Entwicklungen im Bereich der Grundlagen der nuklearen Sicherheit

Das im Februar 2005 in Kraft getretene, neue Kernenergiegesetz (KEG) verlangt, dass die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit regelmässig über den Zustand der Kernanlagen und über Sachverhalte, welche die nuklearen Güter und radioaktiven Abfälle betreffen, informieren. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erfüllt diese gesetzliche Verpflichtung
unter anderem durch die Veröffentlichung ihrer vier Jahresberichte: Aufsichtsbericht, Strahlenschutzbericht, Geschäftsbericht und Erfahrungs- und Forschungsbericht.

Die Lehren aus Forsmark

Am 25. Juli 2006 ereignete sich im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark 1 ein Störfall, der weltweit ein grosses Medienecho auslöste. Wir haben uns nach dem Bekanntwerden des Vorkommnisses umgehend der Detailabklärung zugewandt, um  herauszufinden, was genau in Forsmark geschehen ist und welche Lehren wir daraus ziehen müssen.

Download