Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke

ENSI-G02/d

Wie im Erläuterungsbericht zur Richtlinie ENSI-A03 zu den Anforderungen an die Periodische Sicherheitsüberprüfung dargelegt, verzichtet das ENSI darauf, den Begriff des Stands der Nachrüstungstechnik zu definieren. Mit der Richtlinie ENSI-G02 werden die Grundsätze des Stands der Nachrüstungstechnik konkretisiert.

(Diese Richtlinie wurde am 16.12.2021 aktualisiert.)

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ENSI-Glossar

Dieses Glossar beinhaltet für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI relevante Definitionen aus der Schweizer Gesetzgebung sowie die in Richtlinien des ENSI definierten Begriffe. Berücksichtigt sind alle seit dem Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 vom ENSI (bzw. der HSK) verabschiedeten Richtlinien. Jeweils nach Verabschiedung einer neuen Richtlinie wird das Glossar nachgeführt. Es liegt nur in […]

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