Gutachten des ENSI zum Rahmenbewilligungsgesuch der EKKB AG

Neubauprojekt Ersatzkernkraftwerk Beznau

Am 4. Dezember 2008 reichte die Ersatz Kernkraftwerk Beznau AG (EKKB AG) dem Bundesamt für Energie (BFE) das Rahmenbewilligungsgesuch für das Neubauprojekt «Ersatz Kernkraftwerk Beznau» (EKKB) ein. Gegenstand des Gesuchs ist der geplante Bau eines Kernkraftwerks mit Leichtwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1450 MW und einer Toleranz von rund +/– 20 % am Standort Beznau (Kanton Aargau), nordöstlich des bestehenden Kernkraftwerks Beznau.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hat als zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes ein Gutachten erstellt, in welchem Fragen der nuklearen Sicherheit und Sicherung unter Einschluss des Strahlenschutzes sowie der Stilllegung und Entsorgung radioaktiver Abfälle des EKKB behandelt werden.

Das Gutachten bildete eine Grundlage für den Entscheid des Bundesrats über die Erteilung der Rahmenbewilligung. Nach den Ereignissen in Japan hat Bundesrätin Doris Leuthard am 14. März 2011 die laufenden Verfahren für die Rahmenbewilligungsgesuche sistiert.

Am 25. Mai 2011 beschloss der Bundesrat, geordnet aus der Kernenergie auszusteigen. Neue Kernkraftwerke sollen deshalb keine gebaut werden.

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