ENSI-B05 Erläuterungsbericht

Diese Richtlinie regelt die Konditionierung radioaktiver Abfälle und das Verfahren zur Erlangung von Einzel- oder Typengenehmigungen.

Die Regelungen dieser Richtlinie gelten für alle Arten radioaktiver Abfälle, welche im Aufsichtsbereich der HSK (jetzt ENSI) entstehen oder definitiv in diesen übergegangen sind. Sie sind somit insbesondere anwendbar auf:

  1. Abfälle aus dem Betrieb von Kernanlagen gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. c Ziff. 1 Kernenergiegesetz (KEG), SR 732.1;
  2. Abfälle aus dem Bereich von Medizin, Industrie und Forschung, welche nach Art. 27 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StSG), SR 814.50 abgeliefert worden sind.

Sie werden darüber hinaus als Beurteilungskriterien für Abfallgebinde herangezogen, die in den Aufsichtsbereich der HSK übergehen.

Transport- und Lagerbehälter (TL-Behälter) sind keine Abfallgebinde im Sinne dieser Richtlinie. Sie sind Gegenstand der Richtlinie ENSI-G05.

Die für diese Richtlinie relevanten Begriffe, die einer Erläuterung bedürfen, sind in Anhang 1 bestimmt.

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Konditionierung radioaktiver Abfälle

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