Präzisierungen zur sicherheitstechnischen Methodik für die Auswahl von mindestens zwei Standortgebieten je für HAA und SMA in Etappe 2 SGT – ENSI 33/154

In Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) werden die geologischen Standortgebiete anhand der Vorgaben im Konzeptteil SGT (BFE 2008) und der Vorgaben des ENSI (ENSI 33/075) ausgewählt. Im vorliegenden Dokument werden die Anforderungen an die sicherheitstechnische Methodik für die Auswahl von mindestens zwei Standortgebieten je für HAA und SMA präzisiert und erläutert.

Gemäss Konzeptteil SGT sind in Etappe 2 SGT für die in Etappe 1 SGT festgelegten Standortgebiete die charakteristischen Dosisintervalle abzuleiten, eine Bewertung anhand aller 13 Kriterien zu Sicherheit und technischer Machbarkeit vorzunehmen und allfällig vorhandene sicherheitstechnische Nachteile aufzuzeigen. Die Annahmen für die Berechnungen der charakteristischen Dosisintervalle, die Bewertungen und die Bezeichnung eindeutiger Nachteile müssen belastbar sein, das heisst, Aussagen zur Sicherheit und technischen Machbarkeit müssen auch unter Berücksichtigung der bestehenden Variabilität und Ungewissheiten gültig sein.

Standortgebiete können in Etappe 2 SGT ausgeschlossen werden, falls sie eindeutige Nachteile gegenüber anderen Standortgebieten aufweisen. In der sicherheitstechnischen Methodik für die Auswahl von mindestens zwei Standortgebieten je für HAA und SMA in Etappe 2 SGT hat die Nagra deshalb aufzuzeigen, wie die eindeutigen Nachteile erfasst, beurteilt und im Entscheid für den Vorschlag von mindestens zwei Standortgebieten pro Lagertyp berücksichtigt werden. Für die Sicherheit und die technische Machbarkeit sind insbesondere folgende entscheidrelevanten Merkmale massgebend:

  • die Wirksamkeit der geologischen Barriere,
  • die Langzeitstabilität der geologischen Barriere,
  • die Explorier- und Charakterisierbarkeit der geologischen Barriere im Standortgebiet,
  • die bautechnische Machbarkeit eines Tiefenlagers unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Standortareale.

Das ENSI erwartet, dass die Nagra die sicherheitstechnische Methodik für die Auswahl von mindestens zwei Standortgebieten pro Lagertyp im Rahmen einer Zwischenhalt-Fachsitzung gemäss vorliegendem Dokument vor Einreichen der sicherheitstechnischen Unterlagen für Etappe 2 SGT vorlegt und erläutert.

Vor dem Einreichen der sicherheitstechnischen Unterlagen für den Vorschlag von mindestens zwei Standortgebieten pro Lagertyp durch die Nagra wird vom ENSI geprüft, ob der Kenntnisstand den Anforderungen an Etappe 2 SGT und den Anforderungen in ENSI 33/075, ENSI 33/115, ENSI 33/170, sowie diesem Dokument entspricht. Das Vorgehen zur Überprüfung des Kenntnisstands ist in ENSI 33/155 beschrieben. In der anschliessenden Detailprüfung der eingereichten Unterlagen für Etappe 2 SGT wird die Belastbarkeit der Ergebnisse des sicherheitstechnischen Vergleichs vertieft geprüft und beurteilt.

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