Radioaktive Abgaben der schweizerischen Kernkraftwerke über Fortluft 2024

Kernkraftwerke müssen dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI monatlich über ihre Abgaben radioaktiver Stoffe Bericht erstatten.

Hier schaltet das ENSI die monatlichen Daten aller Werke jeweils rund fünf Wochen nach Monatsende in Form einer Excel-Datei auf.

Hinweis zur Begrifflichkeit

Ab Juli 2024 werden die gemessenen Abgaben radioaktiver Stoffe, die bis anhin unter dem Begriff «Abluft» veröffentlicht wurden, unter der Bezeichnung «Fortluft» geführt. An den Messungen und Darstellungen der Abgaben radioaktiver Stoffe selbst hat sich jedoch nichts geändert.

Das ENSI folgt mit der Unterscheidung von Fort- und Abluft der Verordnung des EDI über den Umgang mit radioaktivem Material (UraM). Danach bezeichnet der Begriff «Abluft» den Luftstrom, der sich noch in den Abluftkanälen eines Gebäudes befindet. Mit «Fortluft» hingegen ist der Luftstrom gemeint, der ins Freie geht – also jene Abgaben, die das ENSI zusammen mit den Abgaben über Abwasser monatlich veröffentlicht.

In der Strahlenschutzverordnung (StSV) wird noch der Begriff «Abluft» verwendet. Die StSV behandelt jedoch nur Themen, welche die eigentliche «Fortluft» beschreiben.

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