Notfallübungen
ENSI-B11/d
Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an Notfallübungen in allen schweizerischen Kernanlagen. Es sind dies:
- die Kernkraftwerke Beznau (KKB), Gösgen (KKG), Leibstadt (KKL) und Mühleberg (KKM);
- das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle (ZZL), Würenlingen;
- die Kernanlagen im Paul Scherrer Institut (PSI), Villigen;
- die kerntechnischen Forschungseinrichtungen an der Universität Basel und an der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne.
Zusätzlich zeigt die Richtlinie auf, wie die im Rahmen des radiologischen Notfallschutzes in der Umgebung der Kernanlagen durchzuführenden Gesamtnotfallübungen unter der Leitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) abzuwickeln sind.
In den folgenden Ausführungen verwendete Begriffe und Abkürzungen sind in den Anhängen 1 und 2 enthalten.
Per 1. Januar 2021 erfolgt eine Kanzleirevision der Richtlinie, mit der Anhang 3 entfällt.
Verknüpfte Dokumente
ENSI-Glossar
Dieses Glossar beinhaltet für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI relevante Definitionen aus der Schweizer Gesetzgebung sowie die in Richtlinien des ENSI definierten Begriffe. Berücksichtigt sind alle seit dem Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 vom ENSI (bzw. der HSK) verabschiedeten Richtlinien. Jeweils nach Verabschiedung einer neuen Richtlinie wird das Glossar nachgeführt. Es liegt nur in […]
Durchführung von Notfallübungen: Übungsplan
ENSI-B11 Erläuterungsbericht
Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an Notfallübungen in allen schweizerischen Kernanlagen. Es sind dies: die Kernkraftwerke Beznau (KKB), Gösgen (KKG), Leibstadt (KKL) und Mühleberg (KKM); das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle (ZZL), Würenlingen; die Kernanlagen im Paul Scherrer Institut (PSI), Villigen; die kerntechnischen Forschungseinrichtungen an der Universität Basel und an der Ecole Polytechnique Fédérale de […]