Zweite Bilanz über die Transporte abgebrannter Brennelemente und verglaster hochaktiver Abfälle – HSK-AN-4434
Bei den Transporten abgebrannter Brennelemente von und zu den schweizerischen Kernkraftwerken wurden seit der Wiederaufnahme der Transporte im August 1999 keine Überschreitungen der gefahrgutrechtlichen Grenzwerte für Kontaminationen mehr festgestellt. In ihrem Bilanz-Bericht hält die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) fest, dass die verschärften Massnahmen, die die HSK in internationaler Abstimmung 1999 erlassen hatte, zur sicheren und kontaminationsfreien Abwicklung solcher Transporte beigetragen haben.
Die Transporte abgebrannter Brennelemente waren von Mai 1998 bis August 1999 in der Schweiz untersagt, da vorher im internationalen Verkehr wiederholt Überschreitungen der gefahrgutrechtlichen Grenzwerte für Kontaminationen (radiologische Verunreinigungen) an den Transportbehältern aufgetreten waren. Seit der Wiederaufnahme der Transporte im August 1999 bis Oktober 2002 haben die schweizerischen Kernkraftwerke 37 Transporte abgebrannter Brennelemente und drei Transporte mit verglasten hochaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung durchgeführt. Die Transporte erfolgten einerseits zu den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague (F) und in Sellafield (GB) sowie andererseits zum Zentralen Zwischenlager der ZWILAG in Würenlingen. Dabei sind keine unzulässigen Kontaminationen aufgetreten.
Dieses positive Ergebnis zeigt, dass die von der HSK 1999 geforderten und auch in der Zwischenbilanz vom Oktober 2000 erwähnten Massnahmen nachhaltig zu einer sicheren und kontaminationsfreien Durchführung solcher Transporte beitragen. Die Sorgfalt bei diesen Transporten darf nicht nachlassen. Deshalb besteht die HSK auf der Weiterführung der bestehenden technischen und organisatorischen Massnahmen.
Die Erfassung der Individualdosen der am Transport beteiligten Bahnarbeiter zeigt, dass keine radiologische Gefährdung des Bahnpersonals vorliegt. Eine Weiterführung der Erfassung der Strahlenexposition des involvierten Bahnpersonals ist aus strahlenschutztechnischen Gründen nicht notwendig. Deshalb wird diese Massnahme von der HSK nicht mehr gefordert. Dem an den Transporten abgebrannter Brennelemente und hochaktiver Abfälle beteiligten Bahn- und Polizeipersonal steht die Möglichkeit zur Ganzkörpermessung am Paul Scherrer Institut (PSI) aber nach wie vor offen.
Aufgrund der Erfahrung im nationalen und internationalen Verkehr bezüglich des Transportes abgebrannter Brennelemente und verglaster hochaktiver Abfälle, bei denen seit August 1999 weder bei den Grenzkontrollen noch bei den Eingangsmessungen in den Werken unzulässige Kontaminationen festgestellt wurden, kommt die HSK zum Schluss, dass die Kontaminationskontrollen an der Grenze künftig nicht mehr notwendig sind.
Verknüpfte Dokumente
Bilanz über die Transporte abgebrannter Brennelemente, November 2002 – HSK-AN-4434
Bei den Transporten abgebrannter Brennelemente von und zu den schweizerischen Kernkraftwerken wurden seit der Wiederaufnahme der Transporte im August 1999 keine Überschreitungen der gefahrgutrechtlichen Grenzwerte für Kontaminationen mehr festgestellt. In ihrem Bilanz-Bericht hält die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) fest, dass die verschärften Massnahmen, die die HSK in internationaler Abstimmung 1999 erlassen hatte, […]