Zwischenbilanz über die Transporte abgebrannter Brennelemente – HSK-AN-3854

Im Mai 1998 wurden aufgrund von Überschreitungen der Kontaminationsgrenzwerte bei Transporten abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich und England vorübergehend die Transport-Bewilligungen sistiert. Die HSK hat für die Transporte zur Vermeidung von Kontaminationsüberschreitungen daraufhin eine Reihe von Massnahmen verlangt, die von den an den Transporten beteiligten Organisationen umgesetzt wurden. Zwischen August 1999 und November 2000 fanden 16 Transporte aus der Schweiz zur Wiederaufarbeitungsanlage der COGEMA in Frankreich statt. Die geforderten Massnahmen haben sich bis jetzt bewährt und alle Transporte konnten ohne Verletzung der Kontaminationsgrenzwerte und ohne nennenswerte Strahlenexposition des Bahnpersonals abgewickelt werden. Die HSK hat heute dazu ihren Bericht „Zwischenbilanz über die Transporte abgebrannter Brennelemente“ veröffentlicht.

Die Transporte abgebrannter Brennelemente aus den schweizerischen Kernkraftwerken in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen wurden nach einer über einjährigen Sistierung im August 1999 wieder aufgenommen. Seither haben die schweizerischen Kernkraftwerke bis 21. November 2000 16 Transporte abgebrannter Brennelemente (8 ab Gösgen; 4 ab Beznau; 2 ab Leibstadt und 2 ab Mühleberg) in die Wiederaufarbeitungsanlage der französischen Firma COGEMA in La Hague durchgeführt. Dabei kam es zu keinen Überschreitungen des Kontaminationsgrenzwertes. Dieses zufriedenstellende Ergebnis zeigt, dass die geforderten Massnahmen greifen.

Die Umsetzung der neuen und ergänzenden Massnahmen sollten nach Meinung der HSK die Häufigkeit von Grenzwertüberschreitungen auf weniger als fünf Prozent der Transporte sowie das Ausmass allfälliger Kontaminationen deutlich reduzieren. Die bisherigen Resultate bestätigen die Erwartungen. Allerdings ist die kleine Anzahl von Transporten noch zu wenig aussagekräftig für eine abschliessende, statistische Bewertung. Auch in Frankreich, wo ähnliche Transportmassnahmen wie in der Schweiz ergriffen worden waren, zeigt sich eine deutliche Verbesserung der Situation: Die Häufigkeit von Grenzwertüberschreitungen, die dort vor der Anwendung der neuen Massnahmen noch bei 30 Prozent lag, konnte im ersten Halbjahr 2000 auf zwei Prozent gesenkt werden.

Die geforderten Massnahmen umfassen technische, radiologische und organisatorische Massnahmen. Zu den technischen Massnahmen gehören u.a. die Hochdruckwasserreinigung der Transportbehälter, der Schutz der Aussenoberfläche der Behälter beim Eintauchen in das mit leicht kontaminiertem Wasser gefüllte Beladebecken, ein erweitertes radiologisches Messprogramm vor Abfahrt des Transportes. Die Erfassung der Strahlenexposition des Bahnpersonals und ihre periodische Messung auf in den Körper aufgenommene Radionuklide (Ganzkörpermessung) sowie die Begleitung der Bahntransporte durch Strahlenschutzfachpersonal fallen unter die radiologischen Massnahmen. Organisatorische Verbesserungen wurden schliesslich erzielt durch eine umfassendere Meldepflicht an die HSK bei Grenzwertüberschreitungen und technischen Mängeln, ein erweitertes Qualitätsmanagementsystem sowie den Einbezug aller an einem Transport beteiligter Organisationen (Kernkraftwerk, Spediteur, Transporteur) in die Bewilligung mit entsprechenden Auflagen.

In ihrem Bericht, der die Periode von August 1999 bis Juli 2000 berücksichtigt, erläutert die HSK die umgesetzten Massnahmen. Praktisch alle Massnahmen haben sich bewährt und werden daher beibehalten. Die Ganzkörpermessungen stiessen beim Bahnpersonal in diesem Jahr auf kein grosses Interesse. Das an Transporten abgebrannter Brennelemente beteiligte Bahnpersonal wird daher nicht mehr periodisch zu diesen Messungen aufgeboten. Auf Wunsch ermöglicht die HSK aber jederzeit solche Messungen.

Auch wenn die jetzige, einjährige Transporterfahrung positive Resultate zeigt, darf dies nicht bedeuten, dass die Sorgfalt beim Umgang mit abgebrannten Brennelementen nachlassen darf. Die erzielten guten Ergebnisse müssen auch bei künftigen Transporten bestätigt werden.

Der Bericht kann bei der HSK bestellt werden und ist auf dem Internet, einsehbar.

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