Redundanz (Begriffserklärung)

Gemäss Kernenergieverordnung müssen insbesondere Kernkraftwerke Sicherheitsfunktionen soweit möglich nach den Grundsätzen der Redundanz und der Diversität ausführen. Als Redundanz gilt mehr funktionsbereite Ausrüstung als zur Erfüllung der vorgesehenen Sicherheitsfunktion notwendig ist. Damit können mögliche Ausfälle kompensiert werden.