Die Überprüfungen der eingereichten Nachweise der Betreiber durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI haben ergeben, dass die Schweizer Kernkraftwerke auch einem schweren Erdbeben widerstehen und keine Schäden infolge Strahlung für Mensch und Umwelt entstehen.

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Kernkraftwerk Gösgen

Im Kernkraftwerk Gösgen ist es am Samstagabend (30.06.2012) zu einer Reaktorschnellabschaltung gekommen. Der Reaktor befand sich zu jeder Zeit in einem sicheren Zustand. Es kam zu keiner unzulässigen Freisetzung von Radioaktivität. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wurde umgehend nach dem Vorkommnis informiert.

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Das ENSI hat die Hochwassernachweise aller Schweizer Kraftwerke nach eingehender Prüfung akzeptiert. Alle schweizerischen Kernkraftwerke beherrschen auch ein extremes Hochwasser, wie es durchschnittlich alle 10’000 Jahre einmal vorkommen kann. Das Kernkraftwerk Mühleberg kann aber erst wieder ans Netz gehen, wenn die laufenden Nachrüstmassnahmen für die Kühlwasserfassung in der Aare abgeschlossen und vom ENSI akzeptiert sind.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI genehmigte dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Freitag, 26. Juni 2009, den Reaktor nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder in Betrieb zu nehmen. Die Anlage war vom 6. Juni bis 26. Juni 2009 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und Revisionsarbeiten auszuführen. Das ENSI hat sich mit gezielten Inspektionen vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt wurden.

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