Wasserschloss, Hochwasser 2007

Externe Überflutungen sind Ereignisse, gegen die sich die Schweizer Kernanlagen zu schützen haben. Um diesen Schutz zu gewährleisten, sind die Kernkraftwerkbetreiber verpflichtet, die Gefährdung regelmässig gemäss der Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft und Technik zu überprüfen. Gegebenenfalls haben sie Massnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen.

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Das ENSI hat die Nachrüstmassnahmen des Kenkraftwerks Mühleberg für die Kühlwasserfassungen abgenommen und für den Betrieb freigegeben. Damit ist der Vorbehalt, den das ENSI zum Nachweis der Hochwasserbeherrschung des KKM Anfang September gemachte hatte, ausgeräumt. Gleichzeitig wurde damit eine der Auflagen des ENSI zum Wiederanfahren der Anlage nach dem Revisionsstillstand erfüllt.

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Die Berner Regierung hat am 6. September dem ENSI einen medienöffentlichen Brief geschrieben, in dem das ENSI aufgefordert wird, „die laufenden und geplanten Arbeiten zur Erhöhung der Sicherheit am AKW Mühleberg zusätzlich auch durch unabhängige Experten zu überprüfen und abnehmen zu lassen“. In einem Antwortbrief an den Regierungsrat des Kantons Bern lehnt das ENSI diese Forderung ab.

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Das ENSI hat die Hochwassernachweise aller Schweizer Kraftwerke nach eingehender Prüfung akzeptiert. Alle schweizerischen Kernkraftwerke beherrschen auch ein extremes Hochwasser, wie es durchschnittlich alle 10’000 Jahre einmal vorkommen kann. Das Kernkraftwerk Mühleberg kann aber erst wieder ans Netz gehen, wenn die laufenden Nachrüstmassnahmen für die Kühlwasserfassung in der Aare abgeschlossen und vom ENSI akzeptiert sind.

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Am 1. April 2011 hat das ENSI als Folgemassnahme aus dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima verfügt, dass die Schweizer Kernkraftwerksbetreiber bis Ende Juni 2011 den Nachweis für die Beherrschung eines sehr unwahrscheinlichen Extrem-Hochwassers erbringen müssen. Die Berichte wurden fristgerecht eingereicht. Das ENSI wird Anfang September seine Stellungnahmen dazu veröffentlichen.

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