Radioaktivität macht vor Landesgrenzen keinen Halt. Umso wichtiger ist die internationale Zusammenarbeit. Die Schweiz hat bilaterale Kooperationen mit mehreren Ländern und ist Mitglied der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA, der Kernenergieagentur NEA innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD sowie der Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities HERCA, welche dem Strahlenschutz hohe Priorität einräumen.

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Für die Aufsicht über den Strahlenschutz in der Schweiz sind das Bundesamt für Gesundheit BAG, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zuständig. Diese drei Stellen teilen sich unterschiedliche Bereiche des Strahlenschutzes.

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Da Strahlung mit den menschlichen Sinnesorganen nicht wahrgenommen werden kann, müssen zur Messung von Strahlung technische Geräte verwendet werden. Es gibt verschiedene Arten von Messgeräten, die selbst geringste Mengen an radioaktiven Stoffen entdecken können.

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Der Strahlenschutz hat zum Ziel, Mensch und Umwelt vor den Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Jede Strahlenexposition muss gemäss der Strahlenschutzverordnung gerechtfertigt, begrenzt und optimiert sein. Dafür werden insbesondere in Kernanlagen zahlreiche Massnahmen getroffen.

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Ionisierende Strahlung kann sowohl kurzfristige als auch langfristige Schäden verursachen. Die jährliche durchschnittliche Strahlenexposition zwischen 1 und 5 Millisievert (mSv), die in der Schweiz durch natürliche und künstlich erzeugte Strahlung verursacht wird, liegt aber weit unter der Dosis, ab welcher gesundheitliche Schäden bei Menschen nachgewiesen werden können.

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