Anfang September ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI aus dem Kostenausschuss des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ausgetreten. Auf Grund von Führungsprinzipien (Governance) war die Aufsichtsbehörde zum Schluss gekommen, dass der Einsitz im Kostenausschuss nicht mehr vertretbar ist. Der Entscheid entspricht auch einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK, die heute veröffentlicht wurde.

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Heute hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI die Richtlinie zur Stilllegung von Kernanlagen in Kraft gesetzt. Es handelt sich dabei um eine neue Richtlinie, mit der die gesetzlichen Anforderungen konkretisiert werden. Die Richtlinie ENSI-G17 gilt bereits für die Vorbereitung der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg.

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